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Leistungen für Bildung und Teilhabe


Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben, wenn sie bzw. ihre Eltern

  • Wohngeld oder Kinderzuschlag 
  • Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch
  • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

erhalten.

Für Eltern die Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen der Sozialhilfe bzw. nach dem AsylbLG beziehen ist der Antrag beim Landratsamt Lichtenfels zu stellen.

Eltern die Leistungen nach dem SGB II beziehen wenden sich bitte an das Jobcenter des Landkreises Lichtenfels.

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe sind zeitlich befristet. Die Bewilligungsdauer ist abhängig vom Sozialleistungsbescheid (Wohngeld und/oder Kinderzuschlag). Bitte denken Sie daran, dass nach Erhalt des neuen Leistungsbescheids die Anträge auf Leistungen für Bildung und Teilhabe neu zu beantragen sind.

Das Bildungspaket beinhaltet nachfolgende Leistungen:

  • Ausflüge der Schule/Kindertageseinrichtung und Klassenfahrten
  • Persönlicher Schulbedarf (Pauschale pro Schuljahr aktuell 195,00 Euro)
  • Schülerbeförderung
  • Lernförderung/Nachhilfeunterricht
  • Gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule/Kindertageseinrichtung
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben bis zum 18. Lebensjahr in Höhe von pauschal 15,00 Euro monatlich

Leistungserbringung:

Leistungen für den persönlichen Schulbedarf, Leistungen für eintägige Kindertagesstätten-/Schulausflüge, Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft und Leistungen der Schülerbeförderung werden durch Geldleistung an die Eltern (Berechtigten) erbracht.

Leistungen für mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen, Lernförderung und das gemeinschaftliche Mittagessen in der Kindertageseinrichtung, Hort und Schule werden durch Direktzahlung an den Anbieter der Leistungen erbracht.

Es ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag zu stellen.

Der Vordruck für die Antragsstellung steht zum Download zur Verfügung.

Info BTL Info BTL, 126 KB
Antrag_Bildung_und_Teilhabe Antrag_Bildung_und_Teilhabe, 243 KB
checkheft-starke-familien-gesetz checkheft-starke-familien-gesetz, 4545 KB

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Frau Stark
Tel.: 09571/18-4322
Zimmer: 154
Gebäude: Kronacher Str. 30
Frau Pfaffenberger
Tel.: 09571/18-4318
Zimmer: 152
Gebäude: Kronacher Str. 30