Schriftgröße AAA

Themen / Inhalt

Hartz IV - Grundsicherung für Arbeitssuchende


Zum 01.01.2005 trat das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) in Kraft.

Die Grundsicherung für Arbeitssuchende wird nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) in Form von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit erbracht.

Bei der Umsetzung des Hartz-IV-Gesetzes arbeiten der Landkreis Lichtenfels und die Agentur für Arbeit Coburg eng zusammen. Hierzu wurde als gemeinsame Einrichtung das Jobcenter Landkreis Lichtenfels geschaffen.
Vorrangig geht es nicht um die Verwaltung von Arbeitslosigkeit, sondern um vermehrte Vermittlung in Arbeit nach dem Grundsatz des „Förderns und Forderns“.

Ihre Ansprechpartner erreichen Sie im Kundenbüro des

Jobcenter Landkreis Lichtenfels
Conrad-Wagner-Str. 2
96215 Lichtenfels.
Tel.: 09571 / 7552 -203, -204 und -205


Einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende haben alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen sowie die im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen, die ihren Lebensunterhalt und ihre Eingliederung in Arbeit nicht aus eigener Kraft sichern können.

Als erwerbsfähig gilt hierbei, wer zwischen 15 und 64 Jahren alt und gesundheitlich dazu in der Lage ist mindestens drei Stunden täglich einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Weitere Informationen finden Sie direkt bei

www.arbeitsagentur.de

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt