Schriftgröße AAA

Themen / Inhalt

Jagdrecht - Allgemeine Informationen


Information für alle Revierinhaber des Landkreises Lichtenfels:

Auf dieser Seite werden vom Landratsamt Lichtenfels - Untere Jagdbehörde - Vordrucke und Informationen zu aktuellen oder generellen jagdlichen Themen für Sie bereit gestellt. Sollten Sie zu den einzelnen Punkten weitergehende Informationen benötigen, so können Sie sich jederzeit gerne an die jeweiligen Ansprechpartner wenden.

Jagdrechtliche Genehmigung Schalldämpfernutzung

In seiner Sitzung vom 04.10.2021 hat der Jagdbeirat die Allgemeinverfügung zur Nutzung von Schalldämpfern bei der Jagdausübung im Landkreis Lichtenfels und im übrigen Bayern beschlossen. Das bedeutet, dass seit 09.10.2021 keine jagdrechtliche Ausnahmegenehmigung bei der Jagdausübung mit Schalldämpfern mehr benötigt wird – sofern die Schalldämpfer nur für Langwaffen mit Zentralfeuermunition genutzt werden. Über Ziffer 3 dieser Allgemeinverfügung wurde deshalb klargestellt, dass die Nutzung bei Langwaffen mit Randfeuerzündung sowie bei Kurzwaffen nach wie vor nur mit entsprechender vorheriger Einzelerlaubnis möglich ist. Gleiches gilt im Übrigen auch waffenrechtlich für den Erwerb und Besitz von Schalldämpfern. Sofern Sie an der ausführlichen Begründung der Allgemeinverfügung interessiert sind, finden Sie diese nachstehend als pdf- Datei.

Eigenständige Trichinenprobenentnahmen durch Jagdscheininhaber

Seit dem 25.11.2010 wurde die Befugnis für Jagdscheininhaber, die Proben für die bei Wildschweinen und Dachsen zwingend vorgeschriebene Trichinenuntersuchung eigenständig entnehmen zu dürfen und die Probe und den Wildkörper zu kennzeichnen in die fleischhygienerechtlichen EU-Vorschriften aufgenommen.
Nach § 6 Abs. 2 der tierischen Lebensmittelüberwachungs-VO (Tier-LMÜV) dürfen nunmehr Jagdscheininhaber im Bereich der örtlichen Zuständigkeit der jeweiligen Veterinärbehörde Proben selbständig entnehmen und kennzeichnen, wenn diese die erforderliche Sachkunde dafür nachgewiesen haben.
Eine solche Sachkunde wird über die Bescheinigung an der Teilnahme eines Trichinenprobenentnahmelehrgangs nachgewiesen. Das Landratsamt Lichtenfels bietet solche Lehrgänge bei Bedarf (mind. 20 Personen) an.

Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Teilnahme an diesen Lehrgängen noch nicht dazu berechtigt, die Proben selbständig zu entnehmen. Hierfür ist generell eine vorherige Bestellung durch das Landratsamt erforderlich.

Die Bestellung zur eigenständigen Trichinenprobenentnahme erfolgt auf Antrag. Diesen Antrag finden Sie nebenstehend. Im Rahmen Ihrer Bestellung erhalten Sie dann auch die notwendigen Kennzeichnungsmaterialien, ohne die eine Entnahme nicht möglich ist.

Die Gebühr für die Bestellung zur Trichinenprobenentnahme beträgt 50,00 €. Die Bestellung gilt für die Dauer der Gültigkeit Ihres Jagdscheins. Die Kosten für die Kennzeichnungsmaterialien betragen pro Wildursprungsschein 0,27 € und pro Wildmarke 0,53 €.

Da das Landratsamt Lichtenfels keine eigene Trichinen- Untersuchungsstelle mehr betreibt, erfolgt die Trichinenuntersuchung seit 2021 über den Schlachthof Bamberg. Hierfür werden alle beim Landratsamt Lichtenfels abgegebenen  Proben einmal wöchentlich am Montag früh vom Landratsamt zur Untersuchung an den Schlachthof nach Bamberg gebracht. Da die Ergebnisübermittlung direkt durch den Schlachthof an den Probennehmer erfolgt, bitten wir um Verständnis, dass der zu untersuchenden Probe neben dem Wildursprungsschein auch zwingend das vom Schlachthof geforderte Freigabeformular beigefügt sein muss. Dieses finden Sie ebenfalls untern als pdf- Datei.

Die Trichinenprobenabgabe ist jederzeit (24 Stunden / 7 Tage pro Woche) über den eigens dafür eingerichteten Einwurfkasten am Treppenabgang rechts am Nebengebäude, das sich gegenüber dem Haupteingang des Landratsamtes befindet, möglich. An den Untersuchungstagen müssen die Proben bis jeweils 9:00 Uhr beim Landratsamt abgegeben sein. Anderenfalls erfolgt die Untersuchung erst am nächsten Untersuchungstag.

Wildtiersammelstelle nahe Burkheim

Seit dem 20.05.2020 stellt der Landkreis Lichtenfels an der Staatsstr. 2203 auf seiner Bauhof- Außenstelle nahe Burkheim eine Wildtiersammelstelle, die außerhalb des Tierseuchenfalls den Jagdausübungsberechtigten im Landkreis Lichtenfels als schadfreie Entsorgungsmöglichkeit von Füchsen und Schwarzwild zur Verfügung steht als Maßnahme der Seuchenprävention zur Verfügung.
Voraussetzung für die jeweilige Nutzung ist der Abschluss einer Nutzungsvereinbarung und die Zahlung eines Nutzungsentgelts von 20,00 € pro Jagdjahr. Sollte an der Nutzung dieser Sammelstelle Interesse bestehen, bitte mit der Unteren Jagdbehörde in Verbindung setzen. Nach Abschluss der persönlichen Nutzungsvereinbarung mit dem Landkreis bekommt derjenige dann den für den Zugang erforderlichen Schlüssel.  

Allgemeinverfügung Schalldämpfer Lkr_LIF Allgemeinverfügung Schalldämpfer Lkr_LIF, 1905 KB
Antrag Trichinenprobenentnahme neu Antrag Trichinenprobenentnahme neu, 50 KB
Meldung Wildunfall Meldung Wildunfall, 220 KB
Information Reiter Information Reiter, 825 KB
Freigabeformular_Trichinenuntersuchung_Schlachthof_Bamberg Freigabeformular_Trichinenuntersuchung_Schlachthof_Bamberg, 37 KB

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Frau Putschky
Tel.: 09571 / 18-2125
Zimmer: 351
Gebäude: Kronacher Str. 30
Frau Graß
Tel.: 09571 / 18-2124
Zimmer: 352
Gebäude: Kronacher Str.30