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Pressemitteilung 440-2022: Umwelttipp: Die Kraft der Sonne auf dem eigenen Dach nutzen


Warum und wann sich die Installation von Solaranlagen lohnt: Neues Solarpotenzial- und Gründachkataster des Landkreises liefert wichtige Informationen

LICHTENFELS (28.12.2022). Circa 50 Prozent der Stromerzeugung durch erneuerbare Energien im Landkreis Lichtenfels werden durch Photovoltaikanlagen erzeugt. Aber da geht noch mehr! 

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Das enorme Potenzial der ungenutzten Dachflächen wird im neuen Solarpotenzial- und Gründachkataster des Landkreises Lichtenfels sichtbar und greifbar, erläutert die Klimaschutzbeauftragte des Landkreises Lichtenfels, Anika Leimeister. Jeder Bürger kann hiermit prüfen, ob sein Gebäudedach für Photovoltaik, Solarthermie und Dachbegrünung geeignet ist. Zudem ist es möglich, sich über den Ertragsrechner eine Abschätzung des Ertrags und der sich daraus ergebenden Wirtschaftlichkeit zum ausgewählten Gebäude zu erstellen. 

Hierfür sind folgende Schritte nötig:

1.    Startseite des Geoportals des Landkreises Lichtenfels öffnen unter www.lkr-lif.de/solarkataster aufrufen.
2.    Über die Karte oder Adresssuche das Gebäude suchen.
3.    Auf der rechten Seite das Thema Erneuerbare Energien/Klimaschutz wählen und den Unterordner Solarpotenzial- und Gründachkataster mittels Pfeil öffnen. Mittels Häkchen eine Unterkategorie wählen: Photovoltaik, Solarthermie oder Gründach .
4.    Gewünschte Dachfläche anklicken: auf der rechten Seite erscheinen eine Legende sowie weitere Informationen und ein Link zum Wirtschaftlichkeits-Rechner.
5.    Für die Wirtschaftlichkeitsprüfung dem Link folgen und eine Detailberechnung oder Schnellberechnung vornehmen.

So gehts: Es ist ganz einfach sich die Informationen übers Geoportal zu holen. Foto: Landratsamt Lichtenfels

Wann ist eine PV Anlage wirtschaftlich?
Um die Wirtschaftlichkeit der Photovoltaikanlage abzuschätzen, ist es nötig den Stromverbrauch im Haushalt und das Verbrauchsverhalten zu analysieren.Die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage wird aufgrund der geringen gesetzlichen Vergütung maßgeblich vom Eigenstromverbrauch der Hausbewohner beeinflusst. 

Der Eigenverbrauch gibt an, wie viel Prozent des produzierten PV-Stroms selbst genutzt werden kann und wie viel ins Stromnetz eingespeist wird. Dadurch, dass die Stromerzeugungskosten durch Solarstrom vom eigenen Dach wesentlich günstiger sind als der Bezug des Stroms aus dem Netz, spart man durch die Photovoltaikanlage Energiekosten ein. Um die Einsparung zu maximieren, sollten Erzeugung und Verbrauch zeitlich möglichst ähnlich sein. 

Die Installation eines Speichers erhöht den Eigenstromverbrauchsanteil. Der von der Photovoltaikanlage produzierte Strom wird, sofern er nicht direkt im Haus verbraucht wird, zum Laden der Batterie eingesetzt. So steht er in sonnenarmen Stunden zur Nutzung zur Verfügung. Da die monetäre Einsparung beim Eigenverbrauch des Stroms größer ist, als bei der Einspeisung ins Netz, und die Kosten für Batteriespeicher sinken, lohnt sich die Investition zunehmend. Die Kosten der Batterien sind abhängig von ihrem Typus und ihrer Größe. Hauptsächlich werden Lithium-Solarstromspeicher eingesetzt. Lithium-Batterien haben in der Regel eine Lebensdauer von mindestens 20 Jahren.

Für den Betrieb einer PV-Anlage sieht das EEG mehrere Möglichkeiten vor: zum einen die Volleinspeisung und zum anderen die Möglichkeit zur Eigennutzung mit Überschusseinspeisung. Bis zu einer Anlagenleistung von 750 kWp kann für den in das Stromnetz eingespeisten Strom eine Vergütung nach EEG verlangt werden. Bei größeren Anlagen besteht die Pflicht zur Direktvermarktung der erzeugten Energie.

Variante 1: Volleinspeisung
Bei diesem Modell wird der erzeugte PV-Strom vollständig in das öffentliche Versorgungsnetz eingespeist und vergütet. Der Netzbetreiber vergütet dem Anlagenbetreiber die eingespeiste Energie entweder bei Anlagen bis 750 kWp mit der gesetzlich garantierten Einspeisevergütung oder mit dem Marktwert des Stroms.

Variante 2: Eigennutzung mit Überschusseinspeisung
Die in der PV-Anlage erzeugte Energie wird bei diesem Modell teilweise oder vollständig durch den Betreiber vor Ort verbraucht. Hierzu ist gegebenenfalls ein Umbau am Zählerschrank nötig und gegenüber der Volleinspeisung eine erweiterte Messtechnik. Der Eigenverbrauch ist von der EEG-Umlage befreit. Der überschüssige Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist, wird aber mit anderen Vergütungssätzen als bei der Volleinspeisung vergütet. Hier wird ebenfalls eine Vergütung bis 750 kWp gezahlt.

Eine weitere Möglichkeit, den Eigenverbrauchsanteil zu erhöhen, kann beispielsweise sein, ein Elektroauto mit dem grünen Strom aus der Photovoltaikanlage zu laden. Dadurch wird die Nutzung des E-Autos deutlich nachhaltiger. 

Eine andere Möglichkeit: Der regenerative Strom aus der PV-Anlage wird zur Erzeugung von Wärme durch eine Wärmepumpe verwendet. Eine Wärmepumpe nutzt gespeicherte thermische Energie (Wärme) aus einem Reservoir - meist Luft, Grundwasser oder dem Erdboden - mit vergleichsweise niedriger Temperatur. Die Temperatur wird durch die Wärmepumpe auf ein nutzbares Temperaturniveau angehoben und schließlich einem System (Raumheizung, Warmwasserbereitung) zugeführt. 

Das Funktionsprinzip der Pumpe lässt sich gut mit dem eines Kühlschranks vergleichen, wobei im Falle der Wärmepumpe die Wärme genutzt wird. Verbindet man den Betrieb der Wärmepumpe mit der solaren Stromerzeugung durch Photovoltaik, kann ein Großteil des für die Wärmepumpe benötigten Stroms regenerativ auf dem eigenen Dach erzeugt werden. 

Und nicht zu vergessen ein weiterer Pluspunkt: Beim Betrieb einer PV-Anlage wird der Netzbezug von konventionellem Strom vermindert und dadurch CO2 Emissionen vermieden!

Mit dem Programm lässt sich der Ertrag ganz einfach ausrechnen. Foto: Landratsamt Lichtenfels

Mit dem neuen Solarpotenzial- und Gründachkataster des Landkreises lässt sich schnell und einfach ermitteln, ob ein Dach für eine Solarthermie- oder Photovoltaikanlage gegeeignet ist und welcher Ertrag zu erwarten ist. Foto: Landratsamt Lichtenfels/Anika Leimeister 

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