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Pressemitteilung 327-2022: Fahrtkosten zur Schule werden für das Schuljahr 2021/2022 erstattet


Anträge müssen bis spätestens 31. Oktober 2022 beim Landratsamt eingegangen sein

LICHTENFELS (28.09.2022). Der Landkreis Lichtenfels weist darauf hin, dass Schülerinnen und Schüler an Gymnasien, Berufsfachschulen und Wirtschaftsschulen ab Jahrgangsstufe 11 unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Erstattung der ihnen im Schuljahr 2021/2022 entstandenen Fahrtkosten zur Schule haben. Gleiches gilt auch für Schülerinnen und Schüler an Fachoberschulen und Berufsoberschulen sowie bei Teilzeitunterricht an Berufsschulen.

Die Erstattungsleistungen werden - wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen - vom Landratsamt Lichtenfels nur gewährt, soweit die nachgewiesenen Fahrtkosten den Eigenanteil (Familienbelastungspauschale) von 465 Euro im Schuljahr 2021/2022 übersteigen. 

Die Schülerinnen und Schüler sollten beachten, dass nur der jeweils günstigste Tarif erstattet wird. Hierzu können insbesondere auch die Nutzung von Schülertickets, 9-Euro-Tickets und 365-Euro-Tickets zählen, sofern sich damit bezogen auf das gesamte Schuljahr ein preislich günstigeres Ergebnis erzielen lässt. Informationen zu Fahrplänen und Preisen gibt es unter www.bahn.de.

Auf den VGN-Linien ist in der Regel das 365-Euro-Ticket das günstigste Ticket, sodass folglich der Familienbelastungsbetrag in Höhe von 465 Euro nicht überschritten wird. In diesen Fällen können somit grundsätzlich keine Fahrtkosten erstattet werden.

Bei Familien, die im Schuljahr 2021/2022 Anspruch auf Kindergeld für drei oder mehr Kinder oder auf diverse Sozialleistungen (Hilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) hatten, entfällt der Eigenanteil, das heißt die verauslagten Fahrtkosten werden in voller Höhe erstattet. Ein Nachweis (Kontoauszug oder Bescheid) für den Monat August 2021 ist dem Antrag beizufügen.

In jedem Fall muss der Antrag auf Fahrtkostenerstattung für das Schuljahr 2021/2022 bis spätestens 31. Oktober 2022 gestellt werden (gesetzliche Ausschlussfrist!). Die Anträge können per Post eingesendet werden an das Landratsamt Lichtenfels, Postfach 13 40, 96203 Lichtenfels.

Den erforderlichen Vordruck sowie weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.lkr-lif.de/5457.

Ansprechpartner im Landratsamt ist Simon Welsch, Bereich Schülerbeförderung, Telefonnummer 09571/18-1561, E-Mail: simon.welsch@landkreis-lichtenfels.de.

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