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Pressemitteilung 311-2022: „Seepferdchen-Gutscheine“ können bis 31. Dezember 2022 eingelöst werden


Schwimmförderprogramm des Freistaats: Einlösefrist geht noch bis 31. Dezember 2022 / Landrat dankt Sportvereinen, Wasserwacht und DLRG für ihre Angebote
 

LICHTENFELS (20.09.2022). Bereits über 28.000 Kinder haben das Gutschein-Programm „Mach mit – tauch auf!“ bereits genutzt, teilt Bayerns Innen- und Sportminister Joachim Herrmann mit. Damit möglichst viele Kinder noch von dem Programm profitieren können, wird der Einlöse-Zeitraum für den Gutschein bis 31. Dezember 2022 verlängert. 

Das Gutscheinprogramm war ein Sonderprogramm des Freistaats Bayern, um gezielt die pandemiebedingt eingeschränkte Schwimmförderung wieder anzukurbeln und zu stärken. Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 1 sowie die Vorschulkinder des Schul- bzw. Kindergartenjahres 2021/2022 erhielten zum 14. September 2021 vom Freistaat Bayern einen Gutschein über 50 Euro für einen Schwimmkurs zum Erwerb des Frühschwimmerabzeichens „Seepferdchen. Diese Gutscheine können jetzt noch bis Ende des Jahres eingelöst werden. Denn aufgrund langer Wartelisten und pandemiebedingter Schwimmbadschließungen war es vielen noch nicht möglich, den „Seepferdchen-Gutschein“ einzulösen. 

„Es ist unabdingbar, dass alle Kinder möglichst früh schwimmen lernen“, findet Landrat Christian Meißner. „Schwimmen macht nicht nur Spaß und hält gesund, es dient auch der eigenen Sicherheit im Wasser und rettet Leben. Es ist schön, dass der Freistaat vergangenes Jahr ein Sonderprogramm als Anreiz geschaffen hat. Eine große Bedeutung kommt aber unseren örtlichen Schwimm- und Sportvereinen, der Wasserwacht und dem DLRG zu. Sie engagieren sich seit jeher auf dem Gebiet der Schwimmförderung und leisten in unserem Landkreis Großartiges. Dafür danke ich Ihnen als Landrat und im Namen des Kreistags.

Die Gutscheine sind weiterhin für alle Kurse zum Erwerb des „Seepferdchens“ gültig, bei denen mindestens eine Unterrichtseinheit zwischen dem 14. September 2021 und dem 31. Dezember 2022 stattfindet. Wie bisher werden die Gutscheine durch die Schwimmvereine beim Bayerischen Landes-Sportverband oder die Schwimmkursanbieter bei den örtlichen Kreisverwaltungsbehörden eingereicht.

Weitere Informationen können
- unter „Schwimmförderung – Mach mit – Tauch auf“ (Landkreis Lichtenfels, Oberfranken, Bayern | Sportförderung (lkr-lif.de))
auf der Homepage des Landratsamtes Lichtenfels oder unter
- „Mach mit! – Bewegungsförderung für Kinder“ (Mach mit! – Bewegungsförderung für Kinder - Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (bayern.de)) auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration abgerufen werden. 
 

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