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Pressemitteilung 097- 2022: „Sicherheit muss Vorrang haben“


Stadt Bad Staffelstein erlässt Allgemeinverfügung für das Naturdenkmal Riedwald / Bei starkem Wind ist das Betreten untersagt / Landrat Meißner: Stadt kommt Verkehrssicherungspflicht nach
 

LICHTENFELS/BAD STAFFELSTEIN (18.03.2022). „Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger, der Spaziergängerinnen und Spaziergänger sowie der Erholungssuchenden am Riedsee muss immer Vorrang haben“, betont der Erste Bürgermeister von Bad Staffelstein, Mario Schönwald. Um dies zu gewährleisten, musste die Stadt nun eine wichtige Entscheidung treffen. Dazu informieren die Stadt Bad Staffelstein und das Landratsamt Lichtenfels in einer gemeinsamen Pressemitteilung. 

Rund um den Riedsee in Bad Staffelstein befindet sich das Naturdenkmal „Das Ried“, das sich auf weite Teile des den See umfassenden Riedwaldes erstreckt und bereits vor 1945 als Naturdenkmal eingestuft war. Da weite Teile des Riedwaldes, der nicht nur Naturdenkmal, sondern auch gesetzlich geschützter Auwald ist, vom sogenannten Eschentriebsterben betroffen sind, kann die Verkehrssicherheit im Bereich des Naturdenkmals gerade bei Unwettern und starkem Wind nicht mehr gewährleistet werden. Denn umfangreiche Verkehrssicherungsmaßnahmen, für die die Entnahme zahlreicher Bäume notwendig wären, sind aus Gründen des Naturschutzes nicht zulässig. Daher hat die Stadt mit Datum vom 17. März 2022 eine Allgemeinverfügung zur Gefahrenabwehr und eine entsprechende Aufenthalts- und Betretungsuntersagung erlassen. Sie tritt am 18. März 2022 in Kraft.

Landrat Christian Meißner stellt klar: „Durch die Allgemeinverfügung kommt die Stadt Bad Staffelstein ihrer Verkehrssicherungspflicht nach und kann den Riedwald samt Umgebung der Öffentlichkeit trotzdem noch für die Naherholung zur Verfügung zu stellen. Das ist eine ausgewogene Lösung, für die ich dem Bürgermeister Schönwald dankbar bin. Denn die Abwehr von Gefahren für Leib und Leben muss immer höchste Priorität haben.“

Die neue Allgemeinverfügung regelt das Betretungs- und Aufenthaltsverbot der an das Naturdenkmal „Riedwald“ angrenzenden Grundstücke bei amtlicher Wetterwarnung. Davon betroffen sind angrenzende Gartengrundstücke der sog. „Riedgärten“, die Riedseehütte, ein Teil des Kurparks sowie ein Teil des Campingplatzes. Bis auf den Kurpark handelt es sich um Flächen im Eigentum der Stadt Bad Staffelstein, die verpachtet sind. Die betroffenen Pächter wurden jeweils gesondert schriftlich über die Regelung informiert.

Ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass damit keine generelle Nutzungsuntersagung ausgesprochen wird, sondern lediglich ein Betretungs- und Aufenthaltsverbot in den gekennzeichneten Bereichen bei amtlicher Wetterwarnung vor Windböen oder stärker, da bei herabfallenden Ästen oder entwurzelten Bäumen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben ausgehen kann.

Die Lagepläne zeigen die betroffenen Bereiche (Graphiken: Stadt Bad Staffelstein):

Baumfallgrenze 30 Meter im Bereich des Campingplatzes
Baumfallgrenze im Bereich des Campingplatzes.

Betroffene Riedgärten, Baumfallgrenze 30 Meter
Betroffene Riedgärten

Betroffner Bereich 30 Meter Baumfallgrenze Riedwald
Baumfallgrenze Riedwald


 



 

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