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Pressemitteilung 074-2022: Hygienebelehrung nun online möglich


Für alle, die in der Gastronomie Speisen zubereiten und verteilen / Landratsamt Lichtenfels bietet neues Schulungs-Verfahren an
 

LICHTENFELS (01.03.2022). Das Landratsamt Lichtenfels – Sachgebiet Gesundheit – bietet Belehrungen nach Paragraph 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) – allgemein als „Gesundheitszeugnis“ bezeichnet – an. Diese Schulungen für das Lebensmittelgewerbe fanden bisher als Präsenzveranstaltung statt. Coronabedingt ist inzwischen ein alternatives Online-Verfahren entwickelt worden, das von den Schulungsteilnehmerinnen und –teilnehmern ohne jegliche Infektionsgefährdung schnell, sicher und unkompliziert am Ort ihrer Wahl online absolviert werden kann.

Für alle, die Speisen in gewerblichen Rahmen zubereiten und verteilen, gilt, dass sie auf die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes achten. Danach müssen sich Neubeschäftigte dieser sogenannten Hygienebelehrung unterziehen. 

„Unser Sachgebiet Gesundheitsamt ist froh, die Hygienebelehrung ab sofort auf einer Internet-Plattform anbieten zu können. Damit werden wir in vollem Umfang dem Anspruch der sogenannten „Digitalen Transformation“ gerecht“, unterstreicht Landrat Christian Meißner. Über diese Verfahren können Termine innerhalb der nächsten Tage reserviert werden. Die eigentliche Belehrung dauert rund 45 Minuten und wird in 16 Sprachen angeboten. Sie schließt ab mit dem sofortigen Abruf des Schulungszertifikates. 

Interessenten finden alle Informationen auf der Homepage unter: 
Landkreis Lichtenfels, Oberfranken, Bayern | Informationen für die Bürger (lkr-lif.de).

Wer Speisen in gewerblichem Rahmen zubereitet und verteilt, muss sich einer Hygienebelehrung unterziehen. Das Landratsamt bietet diese seit Neuem auch

Wer Speisen in gewerblichem Rahmen zubereitet und verteilt, muss sich einer Hygienebelehrung unterziehen. Das Landratsamt bietet diese seit Neuem auch online an. Foto: Landratsamt Lichtenfels/Heidi Bauer

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