Schriftgröße AAA

Themen / Inhalt

Pressemitteilung 070-2022: Im Vogelschutzgebiet müssen Hunde an die Leine


Anleinpflicht in den „Tälern von Oberem Main, Unterer Rodach und Steinach“ jedes Jahr im Zeitraum vom 1. März bis 31. August / Ab sofort regelmäßige Kontrollen
 

LICHTENFELS (24:02.2022). Seit dem 1. Juni 2020 besteht im Vogelschutzgebiet „Täler von Oberem Main, Unterer Rodach und Steinach“ jedes Jahr im Zeitraum vom 1. März bis 31. August eine Anleinpflicht für Hunde. Naturschutzwacht, Gebietsbetreuung und untere Naturschutzbehörde ziehen eine erste Bilanz.

Wer in den Mainauen im Landkreis spazieren geht oder Rad fährt, kennt die Informationsschilder zur Hundeanleinpflicht sicherlich. Von Anfang März bis Ende August sind im Vogelschutzgebiet „Täler von Oberem Main, Unterer Rodach und Steinach“ die Vierbeiner an der Leine zu führen, damit die selten gewordenen Vogelarten Ruhe zum Brüten und zur Jungenaufzucht haben. 

Im Vogelschutzgebiet „Täler von Oberem Main, Unterer Rodach und Steinach“ müssen Hunde im Zeitraum vom 1. März bis 31. August an die Leine genomme

Im Vogelschutzgebiet „Täler von Oberem Main, Unterer Rodach und Steinach“ müssen Hunde im Zeitraum vom 1. März bis 31. August an die Leine genommen werden. Darauf weisen auch Schilder hin. Die Einhaltung der Vorschriften wird kontrolliert , wie (v.li.) Tim Baum, Abteilungsleiter für Bauen, Umwelt und Kommunales am Landratsamt Lichtenfels, Johanna Berels von der unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Lichtenfels, Gebietsbetreuerin Obermain-Jura, Miriam Wiblishauser, sowie Sachbearbeiterin Alisa Gutsch bei einem Ortstermin erläuterten. 
Foto: Landratsamt Lichtenfels/Heidi Bauer

Die Erfahrungen der Naturschutzwacht und der Gebietsbetreuung bei der Umsetzung der Leinenpflicht im vergangenen Sommer sind mittelmäßig ausgefallen. Die Anleinpflicht stieß größtenteils auf Verständnis, bei einigen Hundehaltern aber auch auf Uneinsichtigkeit, so lautete das Resümee bei einer Konferenz. 

Deswegen weisen untere Naturschutzbehörde, Gebietsbetreuung und Naturschutzwacht nochmals verstärkt auf das Schutzbedürfnis seltener Vogel- und Tierarten in den Mainauen hin. Sie möchten Spaziergängerinnen und Spaziergänger sowie Hundehalterinnen und Hundehalter sensibilisieren, welch enorm wichtigen Beitrag zum Schutz und Fortbestand der zum Teil vom Aussterben bedrohten Vogel- und Tierarten sie durch richtiges Verhalten in der Natur leisten können. 

Nur wenn die Vögel die nötige Ruhe und Schutz bei der Brut haben, werden sie auch weiterhin in den Mainauen brüten. Deswegen ergeht an die alle Halterinnen und Halter von Hunden die Bitte: „Hunde an die Leine im Vogelschutzgebiet!“

Bitte auf den Wegen bleiben!
Da brütende Vögel so selten und schwer zu finden sind, fallen sie den Passanten inmitten von hohem Gras oder Wiesenflächen kaum auf. Dabei hilft den brütenden Vögeln im Maintal eine störungsarme Umgebung. 

Insbesondere störungsempfindliche Bodenbrüter, wie etwa der Kiebitz oder das Rebhuhn, reagieren äußerst sensibel, wenn sich Hunde auf den nahegelegenen Wiesen, in Ufer- und Schilfbereichen aufhalten. 

Werden sie durch freilaufende Hunde aufgeschreckt, hat dies zur Konsequenz, dass die Vögel ihre Nester und Gelege verlassen bzw. aufgeben und sich der Bruterfolg massiv verschlechtert. Dabei ist die Situation des Wiesenvogelbestands in Bayern ohnehin schon angespannt. 

Auf einen Spaziergang zwischen den blühenden Auewiesen müssen Erholungssuchende aber dennoch nicht verzichten. Wer seinen Hund anleint und insbesondere während der Vogelbrutzeit von März bis einschließlich August nur auf ausgewiesenen Wegen spazieren geht, hilft mit, den Vogelreichtum im Landkreis Lichtenfels zu erhalten. 

In welchen Bereichen die Hunde an der Leine geführt werden müssen, können Bürgerinnen und Bürger auf der Internetseite des Geoportals des Landkreises Lichtenfels (http://www.geoportal.landkreis-lichtenfels.de/) unter dem Thema „Bauen und Umwelt“ einsehen. 

Weitere Informationen zur Anleinpflicht und zum Vogelschutzgebiet gibt es auf den zahlreichen Hinweistafeln, die im gesamten Maintal und an Rodach und Steinach aufgestellt sind. Bei Fragen rund um die Anleinpflicht im Vogelschutzgebiet stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörde unter der Telefonnummer 09571/18-9045 gerne zur Verfügung.

Wer kontrolliert die Anleinpflicht?
Die Hundeanleinpflicht wurde im Juni 2020 eingeführt und galt im Jahr 2021 erstmals durchgehend vom 1. März bis zum 31. August. In diesen Zeiträumen haben die untere Naturschutzbehörde, die Naturschutzwacht und die Gebietsbetreuung zunächst umfassend über die geltenden Vorschriften aufgeklärt. Bußgelder bei Zuwiderhandlungen wurden aber noch nicht verhängt. 

Ab dem Jahr 2022 ist bei Verstößen allerdings mit einem Bußgeldverfahren zu rechnen, wobei bei Verstößen gegen die Anleinpflicht Bußgelder im Rahmen zwischen fünf und 50.000 Euro erhoben werden können. Für den Vollzug der Anleinpflicht arbeitet die untere Naturschutzbehörde mit der Polizei zusammen, die die Naturschutzwächterinnen und -wächter bei ihren Streifengängen unterstützt und bei uneinsichtigen Hundehaltern zur Hilfe gerufen werden kann.

„Erst aufklären, dann verwarnen, dann sanktionieren entspricht der Vorgehensweise, die wir bei normal gelagerten Sachverhalten anzuwenden pflegen, wenn Verstöße gegen Regelungen im Bereich des Naturschutzes im Raum stehen“, erklärt Tim Baum, Abteilungsleiter für Bauen, Umwelt und Kommunales am Landratsamt und damit auch zuständiger Jurist für die untere Naturschutzbehörde im Gespräch mit Holger Nickel von der Polizeiinspektion Lichtenfels. 

Fachgespräch im Landratsamt zur Vorgehensweise bei Verstößen gegen Regelungen im Bereich des Naturschutzes: Foto: Heidi Bauer

Beim Fachgespräch zur Vorgehensweise bei Verstößen gegen Regelungen im Bereich des Naturschutzes im Landratsamt (v.li.): Tim Baum, Abteilungsleiter für Bauen, Umwelt und Kommunales am Landratsamt Lichtenfels, Rainer Zimmer, Sachgebietsleiter Umweltzentrum, Sachbearbeiterin Alisa Gutsch und Holger Nickel von der Polizeiinspektion Lichtenfels. Foto: Landratsamt Lichtenfels/Heidi Bauer  
 

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt