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Pressemitteilung 010-2022: Fördergelder für naturverträgliche Bewirtschaftung


Anträge für das Vertragsnaturschutzprogramm können noch bis 23. Februar 2022 gestellt werden 

LICHTENFELS (13.01.2022). Für 2022 besteht wieder die Möglichkeit, für die naturverträgliche Nutzung landwirtschaftlicher Flächen Fördergelder zu beantragen. Neben dem vielfach genutzten Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) bietet das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) eine ganze Reihe von attraktiven Angeboten. Anträge für das Vertragsnaturschutzprogramm können noch bis 23. Februar 2022 gestellt werden. Darauf weist die untere Naturschutzbehörde (UNB) am Landratsamt Lichtenfels hin.

Der Erhalt von Streuobstbäumen bereichert unsere Kulturlandschaft. Foto: Landratsamt Lichtenfels/Thomas Fischer

Der Erhalt von Streuobstbäumen bereichert unsere Kulturlandschaft.
Foto: Landratsamt Lichtenfels/Thomas Fischer

 

Für Ackerflächen, Wiesen, Weiden und Teiche können Nutzungsverträge zur Extensivierung oder zum Erhalt der Artenvielfalt abgeschlossen werden. Die Verträge haben eine Laufzeit von fünf Jahren. Landbewirtschafterinnen und Landbewirtschafter werden für einen späteren Mahdtermin, extensive Beweidung oder für den Verzicht auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel honoriert. Die Förderung trägt durch eine naturschonende Bewirtschaftung ökologisch bedeutsamer Lebensräume dazu bei, die Artenvielfalt zu schützen und zu verbessern.

Zusatzleistungen, wie beispielsweise der Erhalt von Streuobstbäumen, der Einsatz insektenschonener Mahdtechnik oder das Belassen von Altgrasstreifen können individuell abgeschlossen werden. Neu ist seit diesem Jahr, dass nicht nur der Erhalt alter Streuobstbäume, sondern auch der Erhalt neu gepflanzter Bäume gefördert wird - vorausgesetzt es handelt sich sogenannte Hochstämme. 

Extensive Ackernutzung: Klatschmohn und Ackerrittersporn prägen nicht nur das Landschaftsbild, sie leisten auch einen Beitrag zum Artenschutz. Foto: R

Extensive Ackernutzung: Klatschmohn und Ackerrittersporn prägen nicht nur das Landschaftsbild, sie leisten auch einen Beitrag zum Artenschutz.
Foto: Regierung von Oberfranken/Pilotek

Ein Schwerpunkt wird zudem auf den Erhalt von sogenannten Altgrasstreifen gelegt. Unter einem Altgrasstreifen wird ein Teil einer Wiese verstanden, der ein oder mehrere Jahre lang nicht gemäht wird und auch über den Winter erhalten bleibt. „Altgrassäume haben viele positive Auswirkungen auf die Artenvielfalt. Sie bieten Rückzugsräume für verschiedene Tierarten und Überwinterungsmöglichkeiten für Insekten“, erklärt Brigitte Pfister, Biodiversitätsberaterin am Landratsamt Lichtenfels. 

Der Natur eine Chance geben und dafür eine berechtigte Förderung erhalten? Das klingt nicht nur gut, sondern hat sich seit vielen Jahren bewährt. Nähere Informationen zum Programm geben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Lichtenfels. Erreichbar ist die UNB unter der Telefonnummer 0 95 71 / 18-9045 oder per Mail unter naturschutz@landkreis-lichtenfels.de.

Blühende Äcker: Extensive Ackerbewirtschaftung fördert Ackerwildkräuter am Alten Staffelberg. Foto: Regierung von Oberfranken/Pilotek

Blühende Äcker: Extensive Ackerbewirtschaftung fördert Ackerwildkräuter am Alten Staffelberg. Foto: Regierung von Oberfranken/Pilotek

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