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Pressemitteilung 370-2021: Fahrtkosten zur Schule werden für das Schuljahr 2020/2021 erstattet


Anträge müssen bis spätestens 31. Oktober 2021 beim Landratsamt eingegangen sein 

LICHTENFELS (18.10.2021). Der Landkreis Lichtenfels weist darauf hin, dass Schülerinnen und Schüler an Gymnasien, Berufsfachschulen und Wirtschaftsschulen ab Jahrgangsstufe 11 unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Erstattung der ihnen im Schuljahr 2020/2021 entstandenen Fahrtkosten zur Schule haben. Gleiches gilt auch für Schülerinnen und Schüler an Fachoberschulen und Berufsoberschulen sowie bei Teilzeitunterricht an Berufsschulen.
Die Erstattungsleistungen werden - wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen - vom Landratsamt Lichtenfels nur gewährt, soweit die nachgewiesenen Fahrtkosten den Eigenanteil (Familienbelastungspauschale) von 440 Euro im Schuljahr 2020/2021 übersteigen. 

Die Schülerinnen und Schüler sollten beachten, dass nur der jeweils günstigste Tarif erstattet werden kann. Hierzu können insbesondere auch die Nutzung von Schülertickets und 365-Euro-Tickets zählen, sofern sich damit bezogen auf das gesamte Schuljahr ein preislich günstigeres Ergebnis erzielen lässt. Informationen zu Fahrplänen und Preisen erhalten Sie unter www.bahn.de.

Auf den VGN-Linien ist in der Regel das 365-Euro-Ticket das günstigste Ticket, sodass folglich der Familienbelastungsbetrag in Höhe von 440 Euro nicht überschritten wird. In dieses Fällen können somit grundsätzlich keine Fahrtkosten erstattet werden.

Bei Familien, die im Schuljahr 2020/2021 Anspruch auf Kindergeld für drei oder mehr Kinder oder auf diverse Sozialleistungen (Hilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) hatten, entfällt der Eigenanteil, d. h. die verauslagten Fahrtkosten werden in voller Höhe erstattet. Ein Nachweis (Kontoauszug oder Bescheid) für den Monat August 2020 ist dem Antrag beizufügen.

In jedem Fall muss der Antrag auf Fahrtkostenerstattung für das Schuljahr 2020/2021 bis 
spätestens 31. Oktober 2021 gestellt werden (gesetzliche Ausschlussfrist!). Die Anträge können per Post eingesendet werden an das Landratsamt Lichtenfels, Postfach 13 40, 96203 Lichtenfels.
Den erforderlichen Vordruck sowie weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.lkr-lif.de/5457.
Als Ansprechpartner bei Fragen steht das Landratsamt Lichtenfels (Herr Simon Welsch, Bereich Schülerbeförderung, Telefon: 09571 18-1561, E-Mail: simon.welsch@landkreis-lichtenfels.de) gerne zur Verfügung. 
 

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