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Pressemitteilung 109-2021: Anträge für GEMA-Rückerstattung 2020 stellen


Wichtig für alle Hoteliers und Gastronomen: Frist für Anträge auf Rückerstattung gezahlter Beträge endet am 14. April 2021 

LICHTENFELS (08.04.2021). Für die Zeit der Betriebsschließungen aufgrund behördlicher Anordnungen entfallen bekanntermaßen die GEMA-Vergütungen. Anträge auf Rückerstattung für 2020 können nur noch bis zum 14. April 2021 gestellt werden.

Darauf weist die Wirtschaftsförderung am Landratsamt Lichtenfels hin. Die Rückerstattung bereits gezahlter Beträge wird über das GEMA-Online Portal abgewickelt. Wie auf dem Portal der GEMA nun nachzulesen ist, können Gutschriften/ Erstattungen für behördlich veranlasste Schließungszeiträume im Jahr 2020 nur noch bis einschließlich Mittwoch, 14. April 2021, beantragt werden. Danach gibt es keine Möglichkeit mehr, Gutschriften für das Jahr 2020 zu erhalten.

Unter www.gema.de/musiknutzer/coronavirus-kundenunterstuetzung/umgang-mit-lizenzvertraegen/#faq_collapse_858 finden sich dazu weitergehende Informationen. Der Antrag muss über die GEMA-Internetseite (www.gema.de/portal) gestellt. Dort müssen unter „Meine Corona-Schließungszeiten“ die entsprechenden Tage angegeben werden.
 

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