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Pressemitteilung 077-2021: Erleichterung bei den Fördervoraussetzungen für die Vereinspauschale 2021


Frist zur Abgabe der Anträge bis zum 6. April 2021 verlängert

LICHTENFELS (05.03.2021). Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat Maßnahmen beschlossen, um die bayerischen Sport- und Schützenvereine in der Corona-Krise schnell und unbürokratisch zu unterstützen. 

Wie bereits im vergangenen Jahr werden die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel aufgestockt und somit die Vereinspauschale für die Vereine verdoppelt. 

Weiterhin wurden folgende Erleichterungen zugelassen:

- Für im Jahr 2021 gestellte Anträge auf Vereinspauschale wird auf das Erfordernis eines Jugendanteils i.H.v. zehn Prozent verzichtet, wenn der jeweilige Verein die Voraussetzung im Antrag für die Vereinspauschale 2020 noch erfüllt hat.

- Sofern ein Verein das Mindest-Ist-Aufkommen von 70 Prozent des Soll-Aufkommens aufgrund der Corona-Pandemie nicht erreicht, kann alternativ das Ist-Aufkommen des Jahres 2019 herangezogen werden. Diese Erleichterung gilt jedoch nicht im Falle des Nichterreichens des geforderten Beitragsaufkommens aufgrund von selbst gewählten Beitrags-ermäßigungen oder –freistellungen durch den Verein.

- Aufgrund der teils erheblichen Mitgliederrückgänge in den Vereinen können nach dem Günstigkeitsprinzip für die Berechnung der Vereinspauschale 2021 alternativ die zur Gewährung der Vereinspauschale 2020 angegebenen Mitgliederzahlen (nicht Übungsleiterlizenzen) herangezogen werden, sofern deren Anzahl höher als bei der aktuellen Antragsprüfung ist. Die Bagatellgrenze (mind. 500 Mitgliedereinheiten) bleibt bestehen.

- Die Frist zur Abgabe der Anträge auf Vereinspauschale wird ausnahmsweise bis 6. April 2021 verlängert. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist - ein späterer Eingang des Antrags oder dazugehöriger Anlagen kann keine Berücksichtigung mehr finden!

Für bereits eingereichte Anträge werden diese Erleichterungen vom Amts wegen überprüft, es ist hierfür kein neuer Antrag erforderlich!

Die Sportförderrichtlinien sowie weitere Informationen und der Antrag auf Vereinspauschale können im Internet auf den Seiten des Landratsamtes Lichtenfels (www.landkreis-lichtenfels.de) unter der Rubrik „Landratsamt - Kommunales, Wahlen – Sportförderung“ abgerufen werden. 

Weitere Auskünfte hierzu erteilt am Landratsamt Lichtenfels das Sachgebiet 32 – unter der Telefonnummer 09571/18-253.
 

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