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Pressemitteilung 057-2021: Aktuelle Zahlen: COVID-19-Infizierte in den einzelnen Kommunen im Landkreis Lichtenfels


Derzeit 95 Infizierte / Bis zum 18. Februar 2021 insgesamt 6.555 Impfungen vorgenommen 

LICHTENFELS (19.02.2021). Für den Landkreis Lichtenfels lauten die aktuellen COVID-19-Zahlen (Stichtag 19.02.2021, 9 Uhr) wie folgt:

Infizierte insgesamt:     2.185    
Genesene:                   2.035      
Derzeit noch Infizierte:      95
Verstorbene:                     55        

Im Einzelnen weisen die elf Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis folgende Zahl an aktuell noch COVID-19-Erkrankten auf:

Altenkunstadt: 9
Bad Staffelstein: 10
Burgkunstadt: 7
Ebensfeld:       28
Hochstadt am Main 0
Lichtenfels: 23
Marktgraitz:   4
Marktzeuln:       1
Marktzeuln:       2
Redwitz: 0
Weismain: 11

Die 7-Tage-Inzidenz liegt aktuell bei 27,1 (Stichtag 19.02.2021; Quelle RKI);

Am 18. Februar 2021 lag sie bei 31,4.
Zeitreihen und Zahlen der vergangenen Wochen finden Sie auf unserer Startseite www.lkr-lif.de unter der Rubrik: „Aktuelle Zahlen zu den COVID-19-Infizierten und Geheilten im Landkreis Lichtenfels“.

Impfzentrum und Impfungen:

Seit dem 28.12.2021 ist unser Impfzentrum in Betrieb. Seither wurde die folgende Anzahl an Impfungen vorgenommen:

 BioNTech AstraZeneca Gesamt
Erstimpfungen 3.714  264 3.978
Zweitimpfungen 2.577 0 2.577
Gesamt 6.291  264  6.555


Damit haben rein statistisch 5,96 Prozent der Landkreisbevölkerung eine Erstimpfung und 3,86 Prozent eine Zweitimpfung erhalten. 
 

Zeitraum Erstimpfungen  Zweitimpfungen Anzahl
28.12.2020 - 31.12.2020 478  0 478
01.01.2021 - 07.01.2021 587 0 587
08.01.2021 - 14.01.2021 686 0 686
15.01.2021 - 21.01.2021 208 316 524
22.01.2021 - 28.01.2021  712 562 1.274
29.01.2021 - 04.02.2021  543 765  1.308
05.02.2021 - 11.02.2021  610 266 876
12.02.2021 - 18.02.2021 154 668 822

Wie bekommen Sie einen Impftermin?

Der Freistaat Bayern hat eine bayernweit einheitliche Anmeldung zur Impfung vorgesehen. Bürgerinnen und Bürger haben zwei Möglichkeiten, sich für eine Impfung zu registrieren:

1.    Sie können sich ONLINE registrieren unter https://impfzentren.bayern/. Hier können sie sich selbst anmelden oder dies auch von ihren Angehörigen erledigen lassen.

2.    Sollten sie hier keine Möglichkeit haben, sich ONLINE anzumelden, steht ihnen 
die Impfzentrum-Hotline unter 0 95 71 / 18 – 160 gerne helfend zur Seite. 

Das Bayerische Impfzentrum des Landkreises Lichtenfels ist unter der oben genannten Telefonnummer erreichbar. Sie können sich hier montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 18 Uhr informieren und auch dort telefonisch registrieren lassen. 

Wer bettlägerig ist und deshalb nicht persönlich zu einer Impfung in das Impfzentrum kommen kann, wird gebeten, sich vorerst nicht online zu registrieren bzw. registrieren zu lassen. In diesem Fall werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, sich an die (oben genannte) Hotline-Nummer 0 95 71 / 18 – 160 zu wenden. Es wird dann eine Impfung bei den Betroffenen zu Hause ermöglicht, sofern die Bettlägerigkeit durch ein ärztliches Attest nachgewiesen wird. Details zum weiteren Vorgehen erfahren Sie von den Kolleginnen und Kollegen in der Hotline.


Zwei Impfstoffe verfügbar

Der Landkreis Lichtenfels erhält derzeit zwei Impfstoffe: BioNTech und AstraZeneca. 

Von der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut wird empfohlen, Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, vorrangig mit dem Impfstoff AstraZeneca zu versorgen. Daher erhalten im Landkreis Lichtenfels Personen dieser o.g. Gruppe diesen Impfstoff. Zudem können bereits gem. Stufenplan der STIKO auch Impfwillige der Stufe 1 und 2 einen Termin erhalten (für eine Impfung mit dem Impfstoff AstraZeneca). Der Impfstoff von BioNTech ist vorgesehen für die Bevölkerungsgruppe, die das 65. Lebensjahr vollendet hat, und die besonders betagten bzw. vulnerablen Gruppen der Stufe 1.

Stufenplan der STIKO zur Priorisierung der Covid-19-Impfung

Sollten Sie das 18. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und zur Stufe 2 gehören, bitten wir Sie, sich bereits jetzt über das Impfportal des Freistaates Bayern für eine (freiwillige) Impfung zu registrieren: https://impfzentren.bayern/

Weitere Informationen zum Impfzentrum finden Sie auf der Homepage des Landkreises Lichtenfels: www.lkr-lif.de/impfzentrum.


Wechselunterricht, Kita-Öffnung, berufliche Aus- und Fortbildung

Im Landkreis Lichtenfels ist aktuell der Inzidenzwert von 100 (Zahl an Neuinfektionen mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) unterschritten.

Daher findet ab Montag, 22. Februar 2021,

1.    an den Jahrgangstufen 1 bis 4 der Grundschulen,

2.    an den Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Förderzentren einschl. der schulvorbereitenden Einrichtungen sowie an weiteren Jahrgangsstufen der Förderzentren in den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und weiterer Förderbedarf sowie Hören und weiterer Förderbedarf,

3.    an den Schulen für Kranke in Abstimmung mit den Kliniken und

4.    in Abschlussklassen der übrigen Schulen (im Sinne des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen - BayEUG-)

Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Meter durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt.

Gemäß § 19 Abs. 1 Satz 3 11. BayIfSMV ist der Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

1.    Die jeweiligen Träger haben ein Schutz- und Hygienekonzept auf Grundlage eines ihnen von den Staatsministerien für Familie, Arbeit und Soziales und für Gesundheit und Pflege zur Verfügung gestellten Rahmenhygieneplans auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen; dabei sind einrichtungsspezifische Anforderungen und die Umstände vor Ort zu berücksichtigen.

2.    Die Betreuung erfolgt in festen Gruppen.

Gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 11. BayIfSMV können Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung in Präsenzform stattfinden, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Meter durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Es besteht Maskenpflicht, soweit der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann, insbesondere in Verkehrs- und Begegnungsbereichen sowie bei Präsenzveranstaltungen am Platz. Der Betreiber hat ein Schutz und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen (§ 20 Abs. 3 Satz 2 und 4 11. BayIfSMV).

Im Laufe des Sonntages, 21. Februar 2021, wird dies Info u.a. im Amtsblatt und auf der Homepage des Landratsamtes veröffentlicht.


Test-Ergebnisse selbst abrufen

Seit 2. Februar 2021 besteht die Möglichkeit, dass Bürgerinnen und Bürger, die sich am Bayerischen Testzentrum im Landkreis Lichtenfels in Burgkunstadt (www.lkr-lif.de/testzentrum) auf Covid-19 haben testen lassen, ihre Corona-Test-Ergebnisse selbst über die Labor Staber App mittels QR-Code (identisch für WarnApp und Labor Staber App) abrufen können. Eine genaue Anleitung dazu gibt es auf dem „Flyer Staber App“, den die Mitarbeiter des Testzentrums direkt an die getesteten Personen aushändigen. 


Flyer "Staber App"

Diese Vorgehensweise wäre der schnellstmögliche Weg für die Getesteten an ihr Ergebnis zu kommen. Sobald die Befunde im Labor freigegeben werden, sind diese über die Staber-App abrufbar und enthalten zudem alle wichtigen Informationen. Des Weiteren kann der Getestete diesen Befund als PDF-Datei erzeugen und ausdrucken. 

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