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Pressemitteilung 010-2021: Zwei Stellungnahmen zum Ausbruchsgeschehen im Pflegeheim Elisabeth


Abschließende Stellungnahme

Lichtenfels (13.01.2021). Nach Feststellung eines akuten COVID-19-Ausbruchsgeschehens im Pflegeheim Elisabeth äußerte der Heimleiter den Vorwurf, dass die Impfteams, die am 27. und 28. Dezember 2020 im Pflegeheim tätig waren, den Ausbruch verursacht hätten: Seitens des Impfteams seien die notwendigen Mindestabstände nicht eingehalten worden. Die Heimleitung zweifelte zudem den korrekten Sitz von Mund-Nasen-Schutz an und beschuldigte die Mitarbeiter des Impfteams keine Schutzanzüge getragen zu haben.

Nachdem das Landratsamt am 12. Januar 2021 bereits eine Stellungnahme zu den Vorwürfen abgegeben hatte, hat der Heimleiter weitere Vorwürfe gegenüber der Presse geäußert: Das Gesundheitsamt hätte zu spät reagiert und er hätte sich eine bessere Information von den Behörden vor der Impfung gewünscht.

Zu den Impfungen:
Im Vorfeld der Impfung hat das Landratsamt alle Heime und Einrichtungen nach der Impfbereitschaft abgefragt (die Impfung ist freiwillig – es wurden die Zahl der impfwilligen Mitarbeiter und Bewohner abgefragt). Die Impfberatungsbögen wurden im Vorfeld verteilt. Es gab mehrere gemeinsame Videokonferenz mit den Heimleitungen und der Besuch des Impfteams wurde mit ihnen abgesprochen. Im Impfzentrum arbeitet ein hochengagiertes Team, Mitarbeiter und Ärzte. Oftmals neben der regulären Arbeitszeit. Sie alle sind fassungslos über diese Vorwürfe.

Zur Arbeit des Gesundheitsamtes:
Auch dieser Vorwurf ist falsch. Im Landkreis Lichtenfels hat das Gesundheitsamt seit Beginn der Pandemie im März 2020 insgesamt 19 Ausbruchsgeschehen im Heimen und Einrichtungen im Landkreis professionell bearbeitet. Hinzu kommt eine Vielzahl an betroffenen Schulen und Kindertagesstätten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kannten hier kein Wochenende und auch keinen Feiertag. Die Bekämpfung der Pandemie war immer das oberste Ziel. 

Bei den Ausbruchsgeschehen in stationären Heimen und Pflegeeinrichtungen trifft es bei den Bewohnerinnen und Bewohnern immer die schwächste Bevölkerungsgruppe. Für die dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Heimleitung ist die Bewältigung ein immenser Kraftakt. 

Das Landratsamt ist aktuell im Pflegeheim Elisabeth mit dem Gesundheitsamt ständig vor Ort und im Austausch mit der Pflegedienstleitung und auch dem Heimleiter. Die Mitarbeiterin der Heimaufsicht ist seit 4. Januar 2021 im ständigen Kontakt mit der Pflegedienstleitung. Sie unterstützt bei den Dienstplänen und bei der Personalplanung. Auch hat das Landratsamt einen Antrag auf Unterstützung durch die Bundeswehr im Pflegeheim gestellt, der mittlerweile auch bewilligt wurde.

„Es werden hier Personen nachgewiesenermaßen zu Unrecht an den Pranger gestellt, die sich über das übliche Maß hinaus zur Bekämpfung der Pandemie seit Monaten engagieren – im Gesundheitsamt, bei der Heimaufsicht, in der Führungsgruppe Katastrophenschutz und natürlich auch im Impfzentrum.“, so Landrat Christian Meißner. „Meine Beschäftigten und auch die Ärzte im Impfzentrum sind bestürzt über diese Vorwürfe. Sie alle machen hier eine großartige Arbeit und dies wollen sie auch weiterhin fokussiert tun. Dass wir ständig neue Vorwürfe entkräften müssen, bindet unnötige Kapazitäten, die besser bei der Bekämpfung des Ausbruchsgeschehen investiert sind. Nachdem das Ausbruchgeschehen abgeschlossen ist und eine Analyse vorliegt, findet sich sicherlich Zeit für eine Manöverkritik. Die Pandemie und auch das Virus kennt keinen Schuldigen! Wir müssen jetzt gemeinsam - Landratsamt und Heimleitung - das Ausbruchsgeschehen in den Griff bekommen. Schuldzuweisungen helfen hier aktuell niemanden!“, unterstreicht Landrat Christian Meißner abschließend.

Stellungnahme vom 12. Januar 2021

Lichtenfels (12.01.2021). Nach Feststellung eines akuten COVID-19-Ausbruchsgeschehens im Pflegeheim Elisabeth äußerte der Heimleiter den Vorwurf, dass die Impfteams, welche am 27.12.2020 und 28.12.2020 im Pflegeheim tätig waren, den Ausbruch verursacht hätten: Seitens des Impfteams seien die notwendigen Mindestabstände nicht eingehalten worden. Die Heimleitung zweifelte zudem den korrekten Sitz von Mund-Nasen-Schutz an und beschuldigte die Mitarbeiter des Impfteams keine Schutzanzüge getragen zu haben.

Von sämtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie allen betroffenen Ärzten des Impfzentrums wurde ausnahmslos bestätigt, dass in der Einrichtung sowohl Dienstkleidung, Schutzkittel als auch FFP2-Masken korrekt getragen wurden. 

Die Verabreichung einer Impfung setzt voraus, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern vom impfenden Arzt zum Patienten kurzfristig unterschritten werden muss. Daher tragen alle Mitarbeiter der mobilen Impfteams und des Impfzentrums konsequent FFP-2-Masken. Hierbei handelt es sich um partikelfiltrierende Halbmasken, welche dicht anliegen und sowohl den Träger als auch sein Gegenüber vor Partikeln, Tröpfchen und Aerosolen schützen. 

Das Risiko einer Virusübertragung im Rahmen einer Impfung ist äußerst gering, da es sich um einen sehr kurzen Kontakt handelt und die impfenden Personen während der Durchführung der Impfung persönliche Schutzausrüstung tragen.

Selbstverständlich ist dem Landratsamt Lichtenfels und seinem Impfzentrum an einer vollständigen Aufklärung des Sachverhalts gelegen. Es liegt im Interesse eines jeden Mitarbeiters die Risiken einer Virusübertragung im Rahmen der Impfungen so effektiv wie möglich zu minimieren. Im Impfzentrum arbeiten freiwillige, professionelle Mitarbeiter aus Arztpraxen und Kliniken bzw. erfahrene Ärzte. Niemand hat das Interesse, auch unbewusst, eine Infektion weiter zu tragen. Die Mitarbeiter überprüfen sich täglich auf das Vorliegen möglicher mit COVID-19 vereinbarer Symptome. Bei Auftreten einschlägiger Krankheitszeichen isolieren sie sich umgehend und lassen eine Testung auf SARS-CoV-2 durchführen.

Das aktuelle Ausbruchsgeschehen im Pflegeheim Elisabeth lässt keine Rückschlüsse auf ein Fehlverhalten des Impfteams zu. 

Das Gesundheitsamt bearbeitet und analysiert die Ausbruchsgeschehen im Landkreis Lichtenfels und leitet notwendige Infektionsschutzmaßnahmen ein, um einer weiteren Verbreitung von SARS-CoV-2 vorzubeugen. So führt es derzeit umfassende Ermittlungen in Bezug auf das Pflegeheim Elisabeth durch.

Sowohl Antigenschnelltests als auch PCR-Tests auf SARS-CoV-2 liefern nur eine Momentaufnahme und sagen nichts über den tatsächlichen Infektionsstatus eines Getesteten aus. So kann sich eine Person trotz negativem Testergebnis bereits in der Inkubationsphase befinden. In diesem Fall wird das Ergebnis eines neuerlichen Tests zu einem späteren Zeitpunkt positiv ausfallen. Daher entbindet ein negativer Test nicht von der konsequenten Einhaltung der AHA-L-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske, Lüften).

Hintergrundinfo:
Bislang (vom 27. Dezember 2020 bis 11. Januar 2021) waren die Mobilen Impfteams des Impfzentrums des Landkreises Lichtenfels in zehn stationären Pflegeeinrichtungen, in einer stationären Einrichtung für Menschen mit Behinderung und in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft für Senioren zur Erstimpfung. Es wurden 795 Impfungen durch die Mobilen Teams vorgenommen. Bislang ist dem Landratsamt Lichtenfels von keiner weiteren Einrichtung ein nachgelagertes Ausbruchsgeschehen bekannt. Im Impfzentrum selbst wurden 727 Personen geimpft. Insgesamt wurden 1.522 Impfungen vorgenommen.

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