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Pressemitteilung 008a-2021: „15-km-Regel“ gilt ab sofort auch für den Landkreis Lichtenfels


Ab sofort sind touristische Tagesausflüge für Personen, die im Landkreis Lichtenfels wohnen, nur in einem Umkreis von 15 Kilometern um die Wohnortgemeinde zulässig

LICHTENFELS (11.01.2021). Am Montag ist die Verordnung zur Änderung der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft getreten. Infolge dieser und aufgrund der Tatsache, dass der Landkreis Lichtenfels seit Sonntag über einer 7-Tage-Inzidenz von 200 liegt, gilt auch hier ab sofort die so genannte „15-km-Regel“. Das heißt: Touristische Tagesausflüge für Personen, die im Landkreis Lichtenfels wohnen, sind derzeit nur in einem Umkreis von 15 Kilometern um die Wohnortgemeinde zulässig.

Diese Regelung kann frühestens wieder entfallen, wenn der Inzidenzwert von 200 seit mindestens 7 Tagen in Folge unterschritten wird. Gemäß § 25 Abs. 1 der 11. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt, dass, wenn in einem Landkreis der Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten wird, touristische Tagesausflüge in einem Umkreis von 15 Kilometer um die Wohnortgemeinde hinaus untersagt sind.

Diese Regelung erfasst ausschließlich touristische Tagesreisen, das heißt in erster Linie Ausflüge, die der Freizeitgestaltung (z.B. Wandern, Spazierengehen, freizeitsportliche Aktivitäten etc.) dienen. Hierzu wird die Bewegungsfreiheit auf einen Radius von 15 Kilometer um den Wohnort herum begrenzt. Maßgeblich dafür ist die Gemeindegrenze der Wohnortgemeinde.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration informiert jeden Tag über jene Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern, für die aufgrund einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Fällen pro 100.000 Einwohnern die '15-km-Regel' für touristische Tagesausflüge gilt, sowie über die Regionen, in denen touristische Tagesreisen untersagt wurden:
https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/hotspotregionen/index.php

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