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Pressemitteilung 405-2020: Hasenpest (Tularämie) im Landkreis Lichtenfels


Das Veterinäramt informiert und empfiehlt Vorsichtsmaßnahmen

Nachdem Mitteilungen über verendet aufgefundene Feldhasen im Landratsamt Lichtenfels eingingen, wurden einzelne Kadaver zur Abklärung der Todesursache durch das Veterinäramt an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) geschickt.

Von den eingesandten Feldhasen wurde bei einem Tier Tularämie, umgangssprachlich auch als „Hasenpest oder Nagerpest" bezeichnet, festgestellt.

Bei der Hasenpest handelt es sich um eine bakterielle Erkrankung, die vor allem bei wildlebenden Tieren vorkommt. Besondere Bedeutung als Reservoir hat in Deutschland vor allem der Feldhase.

Menschen können sich vor allem bei intensivem Kontakt mit erkrankten Tieren oder deren Ausscheidungen bzw. beim Umgang mit Kadavern, insbesondere beim Enthäuten und Ausnehmen erlegten Wildes, infizieren. Die Tularämie des Menschen ist daher in erster Linie eine Berufskrankheit von Jägern, aber auch von Köchen, Metzgern, Tierärzten und seltener von Landwirten. In Einzelfällen ist auch eine Infektion über unzureichend erhitzte Nahrungsmittel oder kontaminiertes Wasser möglich. Der Mensch ist für den Erreger sehr empfänglich. Für eine Infektion über Mund, Nase, Lidbindehaut oder kleine Haut- und Schleimhautverletzungen sind nur wenige Keime notwendig. Die Inkubationszeit (Zeit zwischen Ansteckung und Ausbrechen der Krankheit) wird mit 3 bis 10 Tagen angegeben, die Erkrankungsdauer mit 2 bis 3 Wochen, gefolgt von einer längeren Rekonvaleszenz. Die Krankheit beginnt mit unspezifischen, grippeartigen Symptomen wie Kopf- und Gliederschmerzen, Fieber, Schüttelfrost und Mattigkeit. An der Eintrittsstelle entwickelt sich eine geschwürig zerfallende Papel. Die regionären Lymphknoten schwellen stark an und vereitern. Innere Organe können beteiligt sein (z. B. Lungenentzündung). Eine erfolgreiche Behandlung ist besonders bei rechtzeitiger Diagnose mit Antibiotika gut möglich.

Die auffälligsten Symptome bei lebenden, mit Tularämie infizierten Tieren sind Schwäche, Fieber und verändertes Verhalten, zum Beispiel das Ausbleiben des Fluchtreflexes. In der Regel verenden die Tiere nach wenigen Tagen. Seltener führt eine chronische Verlaufsform unter zunehmender Entkräftung nach etwa 14 Tagen zum Tod. Kranke Wildtiere sind matt, teilnahmslos und verlieren die natürliche Scheu und Schnelligkeit. Hunde, wie auch Menschen, sind keine Hauptwirte, sondern Nebenwirte. Sie können an der Tularämie jedoch schwer erkranken. Deshalb ist es sinnvoll, in Gebieten, in denen Tularämiefälle amtlich nachgewiesen sind, Kontakt zu Kadavern von Wildtieren zu vermeiden.

Deshalb empfiehlt das Veterinäramt folgende Vorsichtsmaßnahmen:

- Vermeidung von ungeschütztem Kontakt zu Wildtieren, insbesondere bei offensichtlichen kranken Tieren

- Vermeidung von ungeschütztem Kontakt zu Kadavern von Wildtieren

- Einhalten der Arbeitshygiene beim Umgang mit erkrankten oder toten Wildtieren

- Einhalten der Arbeits- und Küchenhygiene beim Umgang mit Wildbret während der Vorbereitung (Enthäuten, Ausnehmen) und der Zubereitung Wildgerichte nur gut durchgegart verzehren.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Veterinäramts zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Tularämie:
www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/bakterielle_pilzinfektionen/tularaemie/index.htm
www.rki.de/DE/Content/InfAZ/T/Tularaemie/Tularaemie.html

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