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Pressemitteilung 344-2020: Aktuelle Zahlen: COVID-19-Infizierte in den einzelnen Kommunen


Derzeit 27 Erkrankte – Appell des Landrats 

LICHTENFELS (09.10.2020) Für den Landkreis Lichtenfels lauten die aktuellen COVID-19-Zahlen (Stichtag 09.10.2020, 7:15 Uhr) wie folgt:

Erkrankte insgesamt: 395
Geheilte: 352
Derzeit noch Erkrankte: 27
Verstorbene: 16

Im Einzelnen weisen die elf Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis folgende Zahl an aktuell noch COVID-19-Erkrankten auf:

Altenkunstadt: 0
Bad Staffelstein: 10
Burgkunstadt: 8
Ebensfeld: 1
Hochstadt a. Main: 0
Lichtenfels: 5
Marktgraitz: 1
Marktzeuln: 1
Michelau: 1
Redwitz: 0
Weismain: 0

Die 7-Tage-Inzidenz lag bei 23,9
Zeitreihen und Zahlen der vergangenen Wochen finden Sie auf unserer Startseite www.lkr-lif.de unter der Rubrik: „Aktuelle Zahlen zu den COVID-19-Erkrankten und Geheilten im Landkreis Lichtenfels“.

Informationen zum Bayerischen Testzentrum des Landkreises Lichtenfels finden Sie unter www.lkr-lif.de/testzentrum. Die Möglichkeit, sich am Bayerischen Testzentrum auf Corona testen zu lassen, ist ein zusätzliches Angebot zu den Tests der niedergelassenen Ärzte bzw. bei einem Arzt, der auf der Homepage der KVB (Kassenärztlichen Vereinigung Bayern) gelistet ist.

Appell des Landrats – weitere Einschränkungen drohen

Landrat Christian Meißner hat sich heute aufgrund der sprunghaften Zunahme der positiv getesteten Personen aus dem Landkreis Lichtenfels heute nochmals mit seiner Abteilung Gesundheit im Landratsamt über das weitere Vorgehen beraten.

An die Bürgerinnen und Bürger appelliert er eindringlich. „Bitte beherzigen Sie die A-H-A-Regel, also Abstand halten, Hygienemaßnahmen durchführen und eine Atemmaske tragen. Denn nur so können wir einschneidende Beschränkungen, die uns die aktuelle Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 1. Oktober vorgibt, abwenden.“

Darin ist klar geregelt: Wird in einem Landkreis die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 von 35 pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten („7-Tage-Inzidenz“), so ist die Zahl der zulässigen Teilnehmer von privaten Feierlichkeiten in öffentlichen oder angemieteten Räumen auf bis zu 50 Personen zu begrenzen. Zudem gilt dann die dringliche Empfehlung, in privaten Räumen keine Feierlichkeiten mit mehr als 25 Teilnehmern durchzuführen. Auch im Bereich der Schulen und Kitas sind dann gegebenenfalls weitere Schutzvorgaben umzusetzen.

Sollte sich die Entwicklung bei den Infektionszahlen der letzten Tage fortsetzen, so könne der Landkreischef nicht ausschließen, dass schon nächste Woche eine entsprechende Allgemeinverfügung für den Landkreis ergeht.

„Ich fordere Sie deshalb nachdrücklich auf: nehmen Sie die Schutzmaßnahmen ernst, damit wir die ungeliebten Einschränkungen nicht umsetzen müssen,“ so der Landrat. “Bitte bleiben Sie vorsichtig und umsichtig und schützen Sie sich und damit auch die Anderen!“
 


344 - 2020_10_09_PM_Aktuelle Zahlen_COVID-19-Infizierte in den einzelnen Kommunen
 

Landrat Christian Meißner und Abteilungsleiterin Kathrin Bullmann bei der Besprechung aufgrund der unerwarteten Zunahme an positiv getesteten Bürgerinnen und Bürger im Landkreis.

Bild: Landratsamt Lichtenfels, Pressestelle
 

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