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Pressemitteilung 341-2020: Fahrtkosten zur Schule werden für das Schuljahr 2019/2020 erstattet


Antragsfrist 31. Oktober 2020/ Vorlage beim Landratsamt – Schülerbeförderung 

Landkreis Lichtenfels (06.10.2020). Der Landkreis Lichtenfels weist darauf hin, dass Schülerinnen und Schüler an Gymnasien, Berufsfachschulen und Wirtschaftsschulen ab Jahrgangsstufe 11 unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Erstattung der ihnen im abgelaufenen Schuljahr 2019/2020 entstandenen Fahrtkosten zur Schule haben. Gleiches gilt auch für Schülerinnen und Schüler an Fachoberschulen und Berufsoberschulen sowie bei Teilzeitunterricht an Berufsschulen.

Die Erstattungsleistungen werden - wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen – vom Landratsamt Lichtenfels nur gewährt, soweit die nachgewiesenen Fahrtkosten den zu tragenden Eigenanteil (Familienbelastungspauschale) von 440 Euro im Schuljahr 2019/2020 übersteigen. 

Bei Familien, die im Schuljahr 2019/2020 Anspruch auf Kindergeld für drei oder mehr Kinder oder auf diverse Sozialleistungen (Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) hatten, entfällt die Familienbelastungspauschale, d. h. die verauslagten Fahrtkosten werden in voller Höhe erstattet. Ein Nachweis (z.B. ein Kontoauszug) für den Monat August 2019 ist dem Antrag beizufügen.

In jedem Fall muss der Antrag auf Fahrtkostenerstattung für das Schuljahr 2019/2020 bis 
spätestens 31. Oktober 2020 beim Landratsamt Lichtenfels eingereicht werden (gesetzliche Ausschlussfrist).

Weitere Auskünfte hierzu erteilt das Landratsamt Lichtenfels (Herr Welsch – Bereich Schülerbeförderung – Telefon: 09571 18-254).

Der Erstattungsantrag kann im Internet auf den Seiten des Landkreises (www.landkreis-lichtenfels.de) unter der Rubrik Landratsamt - ÖPNV - Schülerbeförderung - Kostenerstattung Schülerbeförderung heruntergeladen werden.

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