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Pressemitteilung 283-2020: Umwelttipp: Gemeinsam den Rufbus nutzen


Rufbusangebot ab dem 1. September 2020 auf zwölf Linien im Landkreis / Beitrag zum Umweltschutz und zur Verkehrssicherheit
 

Warum soll der Rufbus ein Beitrag zum Umweltschutz sein? Diese Frage stellen sich zurzeit einige (potentielle) Nutzer des Rufbusangebotes im Landkreis. 

Bekanntermaßen erweitert der Landkreis Lichtenfels zum 1. September 2020 sein Busangebot auf rund 1,8 Mio. Betriebskilometer pro Jahr. Dies geschieht auf Grundlage des Nahverkehrsplanes, den der Kreistag von Lichtenfels im Jahr 2016 einstimmig beschlossen hat. Ziel ist es demnach, alle Gemeindezentren untereinander und mit der Bahn zu verbinden. Zudem sollen alle Ortschaften mit mehr als 150 Einwohnern Anschluss an das landkreisweite Busnetz erhalten. Um dies zu erreichen, wurden in den vergangenen Jahren neue Buslinien konzipiert, die zum 1. September 2019 und 2020 an den Start gingen bzw. gehen.

Rufbus schont die Umwelt und erhöht die Verkehrssicherheit

Einen wichtigen Baustein bei diesen Angebotserweiterungen stellt der sog. Rufbus dar. Er soll zwischen den Hauptverkehrszeiten sowie an Sams-, Sonn- und Feiertagen ein Grundangebot an Busdienstleistungen sicherstellen. Ab dem 1. September 2020 bieten zwölf Linien des Landkreises die Möglichkeit, einen Rufbus zu nutzen. 

Der Unterschied zwischen einem Rufbus und einem „normalen“ Linienbus besteht lediglich darin, dass der Rufbus nur dann fährt, wenn ein Fahrtwunsch vorliegt. Dadurch werden Ressourcen gespart und die Umwelt von Schadstoffen verschont. Zudem sind (Ruf-) Busfahrten auch ein Beitrag zur Verkehrssicherheit: Wenn der Fahrer alkoholisiert oder „nur“ übermüdet ist, steigt das Unfallrisiko entsprechend. Daher ist es gut, dass der Rufbus insbesondere abends und an Wochenenden verkehrt. Gemeinsame Unternehmungen mit Freunden werden wieder ein Stück sicherer. 

Wie funktioniert der Rufbus?

Mindestens eine Stunde vor der jeweiligen Abfahrtszeit muss der Rufbus bei der Fahrtwunschzentrale unter der Telefonnummer 09571/ 189080 angefordert werden. Bei Fahrten vor 8 Uhr morgens muss die Anmeldung am Vortag bis 24 Uhr erfolgen. Bei Gruppenfahrten ab sechs Personen wird gebeten, diese am Vortag bis spätestens 16 Uhr zu bestellen. Wenn es die Personenzahl erlaubt (weniger als vier), kann der Rufbus auch ein Taxi sein, damit auch hier Kraftstoff gespart werden kann. Verantwortlich für die Durchführung der Fahrt sind die vom Landkreis beauftragten Busunternehmen OVF, Deuber und Kaiser, die zum Teil von heimischen Taxiunternehmern unterstützt werden. 

Zustieg an den bekannten Haltestellen - 140 Rufbushaltestellen

Wichtig zu wissen: Der Rufbus im Landkreis Lichtenfels verkehrt auf den regulären Routen, das heißt, dass der Zustieg ausschließlich an den Haltestellen der Linienbusse erfolgen kann. Eine „Bedienung“ von Haustür zu Haustür ist nicht möglich. Ab dem 1. September 2020 wird das Netz an Rufbushaltestellen auf 140 Haltestellen im Landkreis erweitert. Insgesamt verfügt das VGN-Netz über 288 Haltestellen. Es gilt der normale VGN-Tarif. 

Eine Fahrplanauskunft gibt es online unter www.vgn.de.Telefonische Fahrplanauskünfte sind beim VGN unter der Nummer 0911 270 75 99 möglich. Weitere Informationen zum neuen Nahverkehr sind abrufbar unter: www.nahverkehr-lif.de 

Alle Informationen kompakt auf einen Blick – der Rufbusaufkleber zeigt die Details des Angebotes. Foto: Landratsamt Lichtenfels/Heidi Bauer

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