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Pressemitteilung 168-2020: Im Vogelschutzgebiet müssen Hunde an die Leine


Anleinpflicht in den „Tälern von Oberem Main, Unterer Rodach und Steinach“: Zum Schutz der seltenen und störungsempfindlichen Wiesenbrüter

LICHTENFELS (29.05.2020). Zum Schutz der Vogelwelt im Natura2000-Gebiet, hat das Landratsamt Lichtenfels eine Allgemeinverfügung erlassen. Im gesamten Vogelschutzgebiet „Täler von Oberem Main, Unterer Rodach und Steinach“ gilt künftig in der Vogelbrutzeit jedes Jahr vom 1. März bis 31. August eine Anleinpflicht für Hunde. Sie tritt zum 1. Juni 2020 in Kraft. Die Grenzen des Vogelschutzgebietes können im Geoportal des Landkreises Lichtenfels (www.geoportal.landkreis-lichtenfels.de) eingesehen werden. Zur Kennzeichnung des Gebiets werden vor Ort zudem Schilder aufgestellt.

Die Mainaue und die Talbereiche von Rodach und Steinach sind eine der letzten Rückzugsmöglichkeiten für seltene Vogelarten. Hier leben noch die schwarz-weißen Kiebitze, die in den Verlandungsbereichen nach Futter suchen. Im Frühling singen Blaukehlchen und manchmal kann sogar die Rohrweihe beobachtet werden, wie sie aus dem Schilf aufsteigt, wo sie ihr Bodennest versteckt hält. Auch der Flussregenpfeifer brütet am Boden und baut dafür nicht einmal ein Nest. Sein Gelege ist nahezu unsichtbar, da seine Eier als Steine getarnt sind. Die Bestände dieser Feld- und Wiesenvögel sind in ganz Bayern stark rückläufig und vom Aussterben bedroht.

Brütende Vögel äußerst störungsempfindlich
Das liegt nicht zuletzt daran, dass störungsempfindliche Vogelarten wie Kiebitz, Rebhuhn oder Braunkelchen nur in sehr ruhigen, naturnahen Gebieten brüten. Insbesondere Bodenbrüter reagieren sehr sensibel darauf, wenn beispielsweise Hunde in ihrer Nähe in Wiesen, Ufer- und Schilfbereichen herumstöbern. Die Vögel fliegen zum Teil schon auf, wenn der „Eindringling“ noch mehrere hundert Meter entfernt ist – ohne dass die Spaziergänger bzw. Hundehalter das bemerken müssen.

Das Vogelgelege kann dann Fressfeinden zum Opfer fallen oder auskühlen. Wird das Nest öfter verlassen, werden Gelege aufgegeben und der Bruterfolg fällt schlecht aus. Wie die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt feststellte, schafften es in den vergangenen Jahren viele Kiebitzpaare im Landkreis nicht einmal, auch nur ein Junges aufzuziehen.

Dennoch müssen sich ein Spaziergang zwischen blühenden Wiesen und der Schutz unserer Vogelarten nicht ausschließen. Vor diesem Hintergrund wurde nun eine Anleinpflicht für Hunde erlassen. Die Untere Naturschutzbehörde appelliert an die Hundehalter, diese zu beachten und besonders während der Brutzeit von März bis August beim Spaziergang mit den Vierbeinern auf den Wegen zu bleiben.

Bei Fragen helfen die Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt (Tel.: 09571/18-364 oder -357) gerne weiter.



Auch wenn der Vierbeiner noch so klein ist, kann er eine große Störung für seltene Wiesenbrüter sein, wenn er im Gras, Schilf oder am Ufer herumstöbert: Deswegen gilt künftig für das Vogelschutzgebiet „Täler von Oberem Main, Unterer Rodach und Steinach“ jedes Jahr vom 1. März bis 31. August eine Anleinpflicht für Hunde. Foto: Landratsamt Lichtenfels/Heidi Bauer

   

Die Bereiche des Vogelschutzgebiets „Täler von Oberem Main, Unterer Rodach und Steinach“. Grafiken: Landratsamt Lichtenfels/Thomas Fischer
 

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