LICHTENFELS (18.03.2020). Das vorläufige Ergebnis der Wahl des Kreistags wird am Mittwoch, 18. März 2020, durch Aushang an der Anschlagtafel am und im Landratsamt gegenüber der Öffentlichkeit verkündet.
Mit dieser Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses beginnt die Wochenfrist zu laufen, innerhalb derer die Wahl als angenommen gilt, wenn der Gewählte sie nicht binnen einer Woche nach Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt abgelehnt hat (Art. 47 Abs. 1 Satz 1 GLKrWG).
Das vorläufige Ergebnis der Kreistagswahl ist auch im Internet unter www.landkreis-lichtenfels.de – Aktuelles – Kreistagswahl 2020 abrufbar.