Schriftgröße AAA

Themen / Inhalt

Pressemitteilung 081-2020: Allgemeinverfügung des Landratsamtes Lichtenfels:


Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmern bis zum 19. April 2020
 

LICHTENFELS (12.03.2020) Bei allen Veranstaltungen mit über 1.000 Teilnehmern gilt die Allgemeinverfügung des zuständigen Gesundheitsministeriums vom 11. März 2020, das heißt, sie sind landesweit untersagt.

Bei Veranstaltungen mit über 500 Teilnehmern kommt man nach der Risikobewertung aufgrund der Teilnehmerzahl dazu, die Veranstaltung abzusagen. 

Daher wird das Landratsamt Lichtenfels hier noch am heutigen Donnerstag, 12. März 2020, eine Allgemeinverfügung erlassen, mit dem Inhalt, dass alle Veranstaltungen mit über 500 Personen bis 1.000 Personen zunächst bis einschließlich 19. April 2020 im gesamten Landkreis Lichtenfels untersagt werden. 

Das Landratsamt trägt damit den dringenden Empfehlungen des Bayerischen Gesundheitsministeriums Rechnung, auch bei Veranstaltungen zwischen 500 und 1.000 Teilnehmern größte Zurückhaltung zu üben. Das Verbot dient insbesondere dem Zweck, eine Ausbreitung von COVID-19 zeitlich und räumlich zu verlangsamen. Eine zeitlich langsamere Ausbreitung hat den Vorteil, dass die medizinischen Versorgungssysteme über einen größeren Zeitraum in Anspruch genommen werden. Damit wird die punktuelle Belastung geringer bzw. eine Überlastung vermieden.

Bei Veranstaltungen mit bis zu 500 Teilnehmern geben die Kriterien des RKI vom 28. Februar 2020 eine Entscheidungshilfe. In der Allgemeinverfügung werden alle Veranstalter verpflichtet, unabhängig davon, ob die Veranstaltung in geschlossenen Räumen oder im Freien stattfindet, eine Risikobewertung anhand der Kriterien des Robert-Koch-Instituts zunächst selbständig durchzuführen. 
 

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt