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Pressemitteilung 051-2020: Förderung für Sportvereine


Vereinspauschale kann bis zum 2. März 2020 beantragt werden 

LICHTENFELS (21.02.2020). Das Landratsamt Lichtenfels weist nochmals darauf hin, dass die Vereinspauschale für das Jahr 2020 bis spätestens 2. März 2020 beantragt werden muss. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist und kann nicht verlängert werden.

Eine Förderung ist für alle Sport- und Schützenvereine möglich, die die allgemeinen Fördervoraussetzungen nach den Sportförderrichtlinien erfüllen. 

Dem Antrag sind die Übungsleiterausweise im Original beizufügen. Die Ausweise müssen ausnahmslos am 2. März 2020 gültig sein und seit dem Stichtag des Vorjahres tatsächlich im Sportbetrieb eingesetzt worden sein. 

Die aktuellen Richtlinien und Ausführungen sowie der Antrag auf Vereinspauschale können auch im Internet auf den Seiten des Landratsamtes Lichtenfels (www.landkreis-lichtenfels.de) unter der Rubrik „Landratsamt – Kommunales, Wahlen – Sportförderung“ abgerufen werden. 

Weitere Auskünfte hierzu erteilt das Landratsamt Lichtenfels, Sachgebiet 32, unter der Telefonnummer 09571/18-253.

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