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Pressemitteilung 007-2020: Förderung für Sportvereine


Vereinspauschale kann bis zum 2. März 2020 beantragt werden

LICHTENFELS (10.01.2020). Die Landkreisverwaltung weist darauf hin, dass laut Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration der außerschulische Sport auch 2019 im Rahmen der Vereinspauschale gefördert wird.

Grundlage hierfür ist die Anzahl der erwachsenen Vereinsmitglieder und der sonstigen Mitglieder, d. h. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis einschließlich 26 Jahre sowie die Zahl der gültigen Übungsleiterlizenzen, die der Verein für seinen Sportbetrieb einsetzt. Aus diesen Angaben errechnet sich die Gesamtzahl der Mitgliedereinheiten, wobei die Mitglieder und Lizenzen unterschiedlich gewichtet werden. Die Sportvereine sind nicht mehr verpflichtet, einen Übungsleiter mit Lizenz zu beschäftigen. Der Verein muss lediglich genügend Mitglieder, insbesondere genügend jugendliche Mitglieder haben, um die Bagatellgrenze von 500 Mitgliedereinheiten zu überschreiten.

Der Antrag auf Gewährung einer Vereinspauschale muss bis spätestens 2. März 2020 beim Landratsamt Lichtenfels eingegangen sein. Es handelt sich hierbei um eine gesetzliche Ausschlussfrist; ein späterer Eingang des Antrags oder dazugehöriger Anlagen kann keine Berücksichtigung mehr finden, da alle für die Vereinspauschale zur Verfügung stehenden Fördermittel nach Maßgabe der am 2. März vorliegenden Vereinsdaten verteilt werden.

Mit dem Antrag sind die Übungsleiterausweise im Original vorzulegen (z.B. BLSV-Lizenz mit Foto, Prägepapier des BLSV). Übungsleiter- bzw. Trainerlizenzen, die den Vereinen lediglich digital zur Verfügung stehen (insbesondere DOSB-Lizenzen), können ausgedruckt werden und zusammen mit der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen „Erklärung Lizenzinhaber“ eingereicht werden. Sie müssen ausnahmslos zum Stichtag 2. März 2020 gültig sein und seit dem Stichtag des Vorjahres (für das Förderjahr 2020 also seit dem 1. März 2019) tatsächlich im Sportbetrieb eingesetzt worden sein. 

Weiterhin gelten die allgemeinen Fördervoraussetzungen wie zum Beispiel Rechtsfähigkeit, Vereinssitz, Verbandsmitgliedschaft und Beitragsaufkommen, die den entsprechenden Sportförderrichtlinien entnommen werden können. Diese Richtlinien sowie weitere Informationen und der Antrag auf Vereinspauschale können im Internet auf den Seiten des Landratsamtes Lichtenfels (www.landkreis-lichtenfels.de) unter der Rubrik „Landratsamt  - Kommunales, Wahlen – Sportförderung“ abgerufen werden. 

Weitere Auskünfte hierzu erteilt das Landratsamt Lichtenfels Sachgebiet 32 unter der Telefonnummer 09571/18-253.

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