Unterhaltsvorschuss wird in folgender Höhe gezahlt:- 0 – 5 Jahre 150,00 €
- 6 – 11 Jahre 201,00 €
- 12 – 17 Jahre 268,00 €
Sollte Unsicherheit bestehen, ob das Kind Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat, können sich Interessierte und Betroffene gerne im Landratsamt bei der Unterhaltsvorschussstelle unter 09571 18-203 oder 18-301 beraten lassen. Es wird empfohlen, einen Termin zu vereinbaren.
Anträge, die noch bis 30.09.2017 eingehen, werden rückwirkend zum 01.07.2017 bewilligt, unabhängig davon, ob Bemühungen nach § 4 UVG nachgewiesen werden. Ab dem 01.10.2017 ist eine rückwirkende Bewilligung nur noch nach den Vorgaben des § 4 UVG für maximal einen Monat möglich.
Bereits eingegangene Anträge werden sukzessive nach Eingangsdatum und Dringlichkeit bearbeitet.
Ansprechpartner / Kontakt
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