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Pressemitteilung 401-2021: Landesweite „Krankenhausampel“ auf gelb – was bedeutet dies für den ÖPNV?


 VGN gibt Auskunft zur neuen Regelung, die seit dem 7. November gilt

Landkreis Lichtenfels (08.11.2021) Mit Änderungsverordnung vom 5. November wurde der Ministerratsbeschluss zur Anpassung der 14. BayIFSMV umgesetzt und die „Warnstufe gelb“ der Krankenhausampel festgestellt. Somit sind am 7. November die Rechtsfolgen des § 16 der Infektionsschutzverordnung in Kraft getreten.
Der Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN)hat dazu folgendes mitgeteilt:

Aufgrund der genannten Änderung gilt landesweit u. a. eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Personenverkehr und im freigestellten Schülerverkehr.

Kinder und Jugendliche vom 6. bis zum 16. Geburtstag müssen, wie bisher, nur medizinische Masken (OP-Masken) tragen.

Die Maskenpflicht gilt nicht, wie bisher, für Kinder bis zum 6. Geburtstag, bei medizinischen, ärztlich qualifiziert bescheinigten Gründen und für Personal hinter Trennscheiben.

Für sonstiges Personal im Fahrzeug (z. B. Kontrollpersonal, Fahrpersonal, das den Platz hinter der Trennscheibe verlässt) gilt die FFP2-Maskenpflicht.

Bei landesweiter oder regional stark erhöhter Krankenhausbelegung („Ampelstufe Rot“) gelten u. a. in Restaurants, bei Veranstaltungen und bei Beschäftigten mit Kontakt zu anderen Personen am Arbeitsplatz erhöhte Nachweis- und Testanforderungen. 
Die Nachweis- und Testanforderungen gelten jedoch nicht für Beschäftigte im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr und im freigestellten Schülerverkehr.

Weitere Details und aktuelle Regelungen sind zu finden unter www.vgn.de/corona/
 

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