Schriftgröße AAA

Themen / Inhalt

Pressemitteilung 369-2021: Aktuelle Zahlen / kostenlosen Bürgertestungen ab dem 11. Oktober 2021 nur noch für bestimmte Personengruppen COVID-19-Infizierte in den einzelnen Kommunen im Landkreis Lichtenfels


Derzeit 66 Infizierte / 7-Tage-Inzidenz (RKI) am Freitag bei 57,0/ 
Freie Impfstunden bieten täglich die Möglichkeit zur Impfung / Bis zum 15. Oktober 2021 insgesamt 96.800 Impfungen vorgenommen / 72,15 Prozent der Landkreisbevölkerung haben rein statistisch vollständigen Impfschutz

LICHTENFELS (15.10.2021). Für den Landkreis Lichtenfels lauten die aktuellen COVID-19-Zahlen (Stichtag 15.10.2021, 12.00 Uhr) wie folgt:

Infizierte insgesamt: 3.966
Derzeit noch Infizierte: 66
Genesene: 3.826
Verstorbene: 74

Im Einzelnen weisen die elf Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis folgende Zahl an aktuell noch COVID-19-Erkrankten auf:

Altenkunstadt     8
Bad Staffelstein 7
Burgkunstadt 9
Ebensfeld 1
Hochstadt 6
Lichtenfels          16
Marktgraitz 1
Marktzeuln 2
Michelau 5
Weismain 11

Die 7-Tage-Inzidenz liegt aktuell bei 57,0 (Stichtag 15.10.2021; Quelle RKI). Der Landkreis Lichtenfels ist seit dem 27. August 2021 über der 35-er Inzidenz. 

Testzentren im Landkreis (PCR-Labor- und Antigen-Schnelltests)

Wer kann kostenlos getestet werden?
 

PoC-Antigen-Schnelltests

1.    Minderjährige bis 12 Jahre (bis 31.12.2021 Minderjährige bis 18 Jahre)
Asymptomatische Personen, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder in den letzten drei Monaten vor der Testung das zwölfte Lebensjahr vollendet haben; sowie bis zum bis zum 31. Dezember 2021 gilt dies auch für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
*Hinweise: Nachweis durch einen amtlichen Lichtbildausweis zum Nachweis der Identität oder Schülerausweis oder sonstiger amtlicher Lichtbildausweis der zu testenden minderjährigen Person erforderlich 

2.    medizinische Kontraindikation 
Asymptomatische Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation, insbesondere einer Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel, zum Zeitpunkt der Testung nicht gegen COVID-19 geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten vor der Testung aufgrund einer medizinischen Kontraindikation gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 nicht geimpft werden konnten 
*Hinweise: amtlicher Lichtbildausweis zum Nachweis der Identität der getesteten Person und ein ärztliches Zeugnis im Original darüber, dass die getestete Person aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden kann erforderlich, bei Schwangeren genügt der Mutterpass 

3.    Schwangere
bis zum 31.12.2021 zum Zeitpunkt der Testung asymptomatische Schwangere
*Hinweise: amtlicher Lichtbildausweis zum Nachweis der Identität der getesteten Person und Nachweis der Schwangerschaft (Mutterpass) erforderlich 

4.    Studierende
bis zum 31.12.2021 zum Zeitpunkt der Testung Studierende, bei denen eine Schutzimpfung mit anderen als den vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse http://www.pei.de/impfstoffe/covid-19 genannten Impfstoffen erfolgt ist
*Hinweise: amtlicher Lichtbildausweis zum Nachweis der Identität der getesteten Person, Studentenausweis und Nachweis über die Impfung erforderlich 

5.    Studienteilnehmer
Asymptomatische Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen haben 
*Hinweise: amtlicher Lichtbildausweis zum Nachweis der Identität der getesteten Person und Nachweis über Teilnahme an der klinischen Studie erforderlich 

6.    Infizierte
Asymptomatische Personen, die sich zum Zeitpunkt der Testung aufgrund nachgewiesener Infektion mit dem Coronavirus SARS-VoV-2 in Absonderung befinden, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist
*Hinweis: amtlicher Lichtbildausweis zum Nachweis der Identität der getesteten Person; Nachweis über angeordnete Absonderung erforderlich 

7.    enge Kontaktpersonen
Asymptomatische enge Kontaktperson (Anordnung der Testung durch das Gesundheitsamt) 
*Hinweise: amtlicher Lichtbildausweis zum Nachweis der Identität der getesteten Person und Anordnung des Gesundheitsamtes erforderlich 

8.    Besucher Pflegeeinrichtung/Einrichtung für Menschen mit Behinderung
Asymptomatischer Besucher einer Pflegeeinrichtung oder einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung 
*Hinweise:  amtlicher Lichtbildausweis zum Nachweis der Identität der getesteten Person und ein Nachweis über den Besucherstatus erforderlich 

9.    Beschäftigte Pflegeeinrichtung/Einrichtung für Menschen mit Behinderung
Asymptomatische beschäftigte Person einer Pflegeeinrichtung oder einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung 
*Hinweise: amtlicher Lichtbildausweis zum Nachweis der Identität der getesteten Person und Nachweis über den Beschäftigtenstatus erforderlich 

10.    Schnupfenkinder
leicht symptomatisches Kind (Kind mit leichten Erkältungssymptomen), welches eine Kindertagesbetreuung besuchen will - „Schnupfenkind“ 
*Hinweise: Insoweit können leicht symptomatischen Kindern jeden Alters, die nur mit dem Nachweis eines negativen Tests die Kindertageseinrichtung bzw. Schule besuchen dürfen im Testzentrum im Rahmen der Verfügbarkeiten einen kostenlosen PoC-Antigentest erhalten. Ob Symptome einer COVID-19-Erkrankung vorliegen, entscheidet der behandelnde Arzt. Nehmen Sie bei „Schnupfenkindern“ daher vorher Kontakt mit dem Kinderarzt auf. Das Testzentrum Burgkunstadt behält sich vor, angemeldete Kinder mit nicht nur leichten Symptomen von der Testung vor Ort auszuschließen und an den Kinderarzt zu verweisen.
 

PCR-Tests 


1.    enge Kontaktperson 
Asymptomatische enge Kontaktperson (Anordnung der Testung durch das Gesundheitsamt) 
*Hinweise: amtlicher Lichtbildausweis zum Nachweis der Identität der getesteten Person und Anordnung des Gesundheitsamtes erforderlich 

2.    Corona-Warn-App
Asymptomatische Personen, die durch die Corona-Warn-App des Robert-Koch-Instituts eine Warnung mit der Statusanzeige erhöhtes Risiko erhalten haben
*Hinweise: Nachweis durch einen amtlichen Lichtbildausweis zum Nachweis der Identität oder sonstiger amtlicher Lichtbildausweis der zu testenden minderjährigen Person; Nachweis der Corona-Warn-App erforderlich 

3.    positiver Antigen-Schnelltest
PCR-Bestätigungstest nach positivem Antigen-Schnelltest 
*Hinweise: Nachweis durch einen amtlichen Lichtbildausweis zum Nachweis der Identität oder sonstiger amtlicher Lichtbildausweis der zu testenden minderjährigen Person; Nachweis der positiven Testung mit einem Antigen-Schnelltest erforderlich 

4.    Beschäftigte Pflegeeinrichtung/Einrichtung für Menschen mit Behinderung
Asymptomatische beschäftigte Person einer Pflegeeinrichtung oder einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung 
*Hinweise: amtlicher Lichtbildausweis zum Nachweis der Identität der getesteten Person und Nachweis über den Beschäftigtenstatus erforderlich 
 

Alle anderen Personen müssen sich an eine Apotheke, eine Teststelle oder einen Arzt wenden, der die kostenpflichtigen Tests anbietet. 

Die kostenfreien Tests sind sowohl im Bayerischen Testzentrum des Landkreises Lichtenfels in Burgkunstadt als auch bei teilnehmenden Teststellen bzw. Apotheken und Ärzten möglich.

Impfzentrum und Impfungen

Seit dem 28.12.2020 ist das Impfzentrum des Landkreises Lichtenfels in Betrieb. Seit April wird auch in Arztpraxen geimpft. Folgende Anzahl an Impfungen wurden vorgenommen:
 

BioNTech

Astra
Zeneca

 Moderna     Johnson &
Johnson
       Impfungen in Praxen   Gesamt
Begonnene
Impfungen
18.273 8.875 4.077  -   15.811 47.036
Abgeschlossene
Impfungen
20.391 3.443  5.679  1.095  17.568 48.176
Auffrischungs-impfung 896     -  427  -   265 1.588
Gesamt  39.560 12.318   10.183 1.095 33.644 96.800

Damit haben rein statistisch 70,44 Prozent der Landkreisbevölkerung eine begonnene Impfung und 72,15 Prozent eine abgeschlossene Impfung erhalten und 2,38 Prozent eine Auffrischimpfung.

Verlauf der Impfungen seit Juli 2021:

Zeitraum begonnene Impfungen vollständige Impfungen Auffrischungs- Impfung Anzahl
02.07.2021 - 08.07.2021 1.600 2.509 --- 4.109
09.07.2021 - 15.07.2021 692 2.722 --- 3.414
16.07.2021 - 22.07.2021 547 2.369 --- 2.916
23.07.2021 - 29.07.2021 518 2.047 --- 2.565
30.07.2021 - 05.08.2021 326 2.464 --- 2.790
06.08.2021 - 12.08.2021 223 1.941 --- 2.164
13.08.2021 - 19.08.2021 296 1.110 --- 1.406
20.08.2021 - 26.08.2021 310 767 34 1.111
27.08.2021 - 
02.09.2021
287 597 150 1.034
03.09.2021 -
09.09.2021
357 359 212 928
10.09.2021 -
16.09.2021
362 435 166 963
17.09.2021 - 
23.09.2021
273 332 265 870
24.09.2021 - 30.09.2021 282 431 220 933
01.10.2021 - 07.10.2021 222 395 204 821
08.10.2021 - 14.10.2021 167 389 162 718

Die gesamte Übersicht zur Impftätigkeit seit dem 28.12.2020 finden Sie unter https://www.lkr-lif.de/landratsamt/gesundheit-und-verbraucherschutz/gesundheitswesen/informationen-fuer-die-buerger/coronavirus/7419 

Freie Impfstunden und Sonder-Impftermine

Das Bayerische Impfzentrum hat weiterhin geöffnet und bietet neben der Freien Impfstunde im Impfzentrum auch mit den Mobilen Teams Impfungen an. Beispielsweise am Freitag, 15. Oktober 2021, einen Sonder-Impftermin in Altenkunstadt am REWE, und zwar von 09.00 bis 11.30 Uhr, von 13.30 bis 16.30 Uhr und von 17.30 bis 20.30 Uhr.
Am Samstag, 16. Oktober 2021, finden ebenfalls Sonder-Impftermine in Altenkunstadt am REWE von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr statt.

Am Mitwoch, 20. Oktober 2021 wird ein Sonder-Impftermin in Lichtenfels am Kaufland von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr und von 13.30 bis 16.30 Uhr angeboten. Am Donnerstag, 21. Oktober 2021 sind die Mobilen Teams ebenfalls in Lichtenfels am Kaufland von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und von 13.30 bis 16.30 Uhr und bieten Sonder-Impftermine an.

Das Impfzentrum in der Gabelsbergerstraße 22 in Lichtenfels ist am Samstag, 16. Oktober 2021, sowie in der kommenden Woche von Dienstag, 19. Oktober 2021, bis Samstag, 23. Oktober 2021, jeweils von 8.30 bis 11.30 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr geöffnet und bietet Freie Impfstunden (Impfung ohne Termin) an. Sonntags und montags ist das Impfzentrum geschlossen.

Weitere Infos unter
Landkreis Lichtenfels, Oberfranken, Bayern | Informationen für die Bürger (lkr-lif.de).


Zweitimpfungen im Rahmen der Freien Impfstunden des Impfzentrums Lichtenfels

Im Rahmen der „Freien Impfstunden“ können auch Erstgeimpfte ins Impfzentrum Lichtenfels kommen, um dort ihre Zweitimpfung zu erhalten. Das für den jeweiligen Impfstoff vorgeschriebene Impfintervall zwischen Erst- und Zweitimpfung muss dabei in jedem Fall eingehalten sein. Dies beträgt bei einer Erstimpfung mit dem Impfstoff von BioNTech mindestens drei und bei einer Erstimpfung mit den Impfstoffen von Moderna mindestens vier Wochen. Dabei ist unerheblich, ob die Erstimpfung bereits im Impfzentrum Lichtenfels oder anderweitig (z. B. niedergelassene Ärzte, Betriebsärzte etc.) vorgenommen worden ist. 
Impflinge mit bestehendem Zweitimpftermin im Impfzentrum Lichtenfels können unter Einhaltung der oben definierten Voraussetzungen ebenfalls von diesem Angebot Gebrauch machen. Alternativ kann auch eine individuelle telefonische Terminvorverlegung unter 09571 / 18-9060 (Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr) erfolgen.


Auffrischimpfung weiterhin möglich

Im Impfzentrum des Landkreises Lichtenfels sind ab sofort Auffrischungsimpfungen möglich. 

Ab sofort können Impfwillige im Impfzentrum des Landkreises Lichtenfels eine sog. Auffrischungsimpfung ("Booster-Impfung") erhalten.

Ausweislich des neuen mRNA-Aufklärungs- und Anamnesebogens sowie der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse sind Auffrischungsimpfungen im Sinne einer gesundheitlichen Vorsorge für Personen anzubieten, bei denen nach einer vollständigen Impfung möglicherweise keine ausreichende oder eine schnell nachlassende Immunantwort vorliegt:

•    Bewohner/innen in Pflegeeinrichtungen,
•    Bewohner/innen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen, 
•    Patienten/innen mit Immunschwäche oder Immunsuppression, 
•    Pflegebedürftige in ihrer eigenen Häuslichkeit und 
•    Höchstbetagte (ab 80 Jahren) 

Auch Personen, die eine vollständige Impfserie mit einem Vektor-Impfstoff erhalten haben, wird im Sinne einer gesundheitlichen Vorsorge eine weitere Impfung angeboten. Dies betrifft Personen, die
- zwei Impfstoffdosen Vaxzevria® von AstraZeneca
oder
- eine Impfstoffdosis COVID-19 Vaccine Janssen® von Janssen Cilag International/Johnson&Johnson
oder
- die eine Impfstoffdosis eines Vektor-Impfstoffs nach einer nachgewiesenen Infektion mit dem neuartigen Coronavirus erhalten haben (sog. Booster-Impfung von COVID-Genesenen).
 
Die Auffrischungsimpfung soll entsprechend der Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz vom 02.08.2021 und 09.08.2021 mindestens sechs Monate nach vollständigem Abschluss der ersten Impfserie vorgenommen werden.

Um einen bestmöglichen Schutz für die besonders vulnerable Gruppe der Pflegeheimbewohner/innen zu erreichen, gehören zum Personenkreis auch Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen, die eine vollständige Impfserie mit mRNA-Impfstoffen erhalten haben. Die (Auffrischungs-) Impfung ist für die Beschäftigten selbstverständlich freiwillig. 

Liegen diese genannten Voraussetzungen vor, gibt es zwei Wege, an einen Impftermin zu kommen:

1. ganz bequem online über unser Termin-Portal unter http://www.lkr-lif.de/auffrischimpfung

oder

2. über die Hotline 0 95 71 / 18 - 9060. Hier können Sie einen Termin telefonisch vereinbaren.
 

Wichtige Telefonnummern:

Impfzentrum Hotline:

0 95 71 / 18 – 90 60
Testzentrum Hotline: 0 95 71 / 18 – 90 70

Hotline für allgemeine
Fragen zu Corona-
Beschränkungen:   

0 95 71 / 18 – 90 90

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt