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Pressemitteilung 368 - 2025: Lagerung und Entsorgung von Welldachplatten, sog. „Eternit“


Information des Landkreises Lichtenfels, Umweltzentrum

LICHTENFELS (26.11.2025). Das Umweltzentrum des Landkreises beobachtet zunehmend, dass auf privaten Grundstücken ältere Welldachplatten, sog. Faserzementplatten mit der möglichen Materialbezeichnung „Eternit“ gelagert werden. Gerade bei älteren Platten besteht der begründete Verdacht, dass diese Platten den Gefahrstoff „Asbest“ enthalten. 
Rechtlicher Hintergrund
Solche Welldachplatten sind nach dem Abbau asbesthaltige Abfälle zur Beseitigung. Die Entsorgung und Lagerung sind nur in zugelassenen Einrichtungen möglich. Sie dürfen nicht mehr verwendet (z. B. als Abdeckmaterial), nicht mehr verkauft und auch nicht mehr verschenkt werden.
Wann enthalten Welldachplatten Asbest?
Platten aus Faserzement sind in der Regel asbesthaltig, wenn sie:
    •    vor 1990 produziert oder verbaut wurden
    •    aus dem Zeitraum 1960 bis 1993 stammen
    •    typische graue oder leicht veralgte „Eternit-Wellplatten“ sind
         Seit 1993 dürfen solche Platten in Deutschland nicht mehr hergestellt oder verbaut werden. Ältere Platten enthalten deshalb fast immer Asbest. 
Asbest – eine Gefahr für die Gesundheit
Asbestfasern sind hochgradig gesundheitsgefährdend. Bereits kleine Mengen können, wenn sie eingeatmet werden, zu Lungenkrebs, Asbestose oder anderen schweren Erkrankungen führen. Besonders gefährdet sind Personen, die Platten zerbrechen, sägen oder unsachgemäß handhaben. Bereits eine Berührung der offenliegenden Fasern ist gefährlich und wird oft unterschätzt.
Prüfung und Verantwortung liegen bei den (Grundstücks-) Eigentümern
Das Umweltzentrum stellt klar:
   •    Die Prüfung, ob gelagerte Platten Asbest enthalten, liegt ausschließlich in der Verantwortung der Grundstückseigentümer.
   •    Eigentümer tragen auch die Verantwortung für die ordnungsgemäße Lagerung und fachgerechte Entsorgung.
   •    Asbesthaltige Platten dürfen z.B. nicht einfach auf Waldgrundstücken gelagert oder entsorgt werden. Die Entsorgung ist nur durch zertifizierte Fachfirmen oder auf zugelassenen Deponien möglich. 

Der Landkreis Lichtenfels empfiehlt die Entsorgung auf der Deponie Blumenrod. Für die Anlieferung von Asbestabfällen ist dort eine telefonische Voranmeldung unter 09563 / 307400 erforderlich. 

Beachten Sie bitte die Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Annahmeschluss ist jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeit. 
Für weitere Fragen steht das Umweltzentrum unter der Telefonnummer 09571 / 18-3426 gerne zur Verfügung.

368 - 2025_11_26_PM_Asbest

Bildunterschrift:
Foto: Landratsamt Lichtenfels / Thomas Zipfel

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