LICHTENFELS (13.11.2025). Zur zurückliegenden Berichterstattung über das geplante Lehrschwimmbecken in Burgkunstadt nimmt die Landkreisverwaltung wie folgt Stellung:
Im Juni 2025 wurde Herr Landrat Christian Meißner von den Verantwortlichen der DLRG Burgkunstadt über die groben Pläne zur Errichtung und zum Betrieb eines Lehrschwimmbeckens in Burgkunstadt unterrichtet. Diese Initiative stieß auf großes Wohlwollen seitens des Landrats und von diesem wurde seine Unterstützung bei den weiter zu führenden Gesprächen zugesagt. Gleichzeitig wurde betont, dass über eine mögliche finanzielle Förderung durch den Landkreis der Kreistag beschließen müsse, da die aktuelle Beschlusslage nicht auf die neuen Planungen der DLRG ausgelegt ist.
Bereits im Jahr 2018 hatte der Kreistag des Landkreises Lichtenfels auf Antrag der Gemeinde Altenkunstadt (geplant war der Bau einer Doppelübungseinheit durch die Gemeinde am Standort des Schulzentrums in Altenkunstadt) einen einmaligen Kreiszuschuss in Höhe von 500.000 EUR beschlossen. Dieser Zuschuss war kommunalrechtlich möglich, da hierdurch die Mitbenutzung des Lehrschwimmbeckens durch die kreiseigenen Schulen (Gymnasium und Realschule Burgkunstadt) gesi-chert werden sollte. Entsprechende Vereinbarungen und Sicherungsmaßnahmen wurden durch die Gemeinde zugesagt.
Nachdem der Bau nicht realisiert worden ist, hatte der Landkreis zwischenzeitlich im Rahmen des erfolgten Baus der Freisportanlagen am Schulzentrum in Burgkunstadt mehr Sportmöglichkeiten geschaffen, als notwendig. Hierdurch konnte das fehlende Lehrschwimmbecken (welches nur für wenige lehrplanmäßig vorgegebene Schwimmstunden benötigt wurde) kompensiert werden. Die hierfür notwendigen Kosten musste der Landkreis Lichtenfels im Rahmen des Baus (abzüglich der staat-lichen Regelförderung) selbst tragen. Zudem können beide Schulen im Sommer das Freibad der Stadt Burgkunstadt für den Sportunterricht nutzen.
Somit besteht für den Landkreis Lichtenfels zwischenzeitlich für seine beiden Schulen kein Handlungsbedarf mehr.
Aufgrund der Berichterstattung in den Medien im August 2025 wurde seitens der Landkreisverwaltung mit Schreiben vom 05.08.2025 an die DLRG Burgkunstadt auf die oben genannte Beschlusslage hingewiesen und auch betont, dass der Kreistag bei einem Förderantrag der DLRG (mit Einreichung der entsprechenden Unterlagen wie Maßnahmenbeschreibung, Finanzierungsplan, Zeitplan, Berechnung der Sportklassen, Grundstückssituation, etc.) über diesen entscheiden wird. Der von der DLRG öffentlich kommunizierte Kreiszuschuss in Höhe von 500.000 EUR galt für die Gemeinde Altenkunstadt am Standort Altenkunstadt für eine Doppelübungsein-heit (somit auch annähernd doppelter Kostenrichtwert bei den Baukosten als bei der aktuell geplanten Einzelübungsstätte). Somit wäre eine neue Beschlussfassung durch den Kreistag Lichtenfels notwendig. Von einer öffentlichen Äußerung zur dargestellten Lage seitens der DLRG wollte der Landkreis damals absehen, um die öffentliche Meinung und Stimmung nicht zu beeinflussen.
Im September 2025 kam die DLRG Burgkunstadt erneut auf die Landkreisverwaltung zu und bat um Überlassung des Beschlusses aus dem Jahr 2018, um eine Mandatsträgerinformation für Ende September vorzubereiten. Diesem Wunsch kam das Landratsamt mit Mail vom 19. September nach, wobei neben dem Inhalt des Schreibens vom 05.08.2025 weitere Erläuterungen zur Beschlusslage aus dem Jahr 2018 gegeben worden sind (u.a. nunmehr geplante Errichtung einer Einzelübungsstätte, zwischenzeitliche Mehraufwendungen des Landkreises im Rahmen der Freisportanlagen, etc.). Die Mail endet mit der Feststellung, „dass die Verwendung unseres Beschlusstextes in der Öffentlichkeit nur im Kontext der […] dargelegten Abhängigkeiten legitim ist“.
Zwischenzeitlich wurde die geplante Baumaßnahme öffentlich weiter thematisiert (u.a. auch am 30. September in der BR-Sendung „Quer“ und in der Tagespresse). Immer wieder wird in Berichterstattungen auf eine Förderung durch den Landkreis in Höhe von 500.000 EUR verwiesen.
Die aktuell gültige Beschlusslage des Landkreises Lichtenfels ist oben im Detail dargestellt. Es bleibt festzuhalten, dass bislang kein Förderantrag der DLRG Burgkunstadt bei der Landkreisverwaltung eingegangen ist. Somit war eine notwendige Beschlussfassung im Kreistag bislang nicht möglich, so dass aktuell keine Förderzusage des Landkreises für dieses Projekt besteht und aufgrund der kommunalrechtlichen Abläufe auch eine Mittelaufnahme in den Kreishaushalt 2026 nicht mehr möglich ist.
Um es kurz zu fassen: Es gibt derzeit keinen Beschluss des Landkreises Lichtenfels zur Förderung des geplanten DLRG-Lehrschwimmbeckens in Burgkunstadt.
Wenn der Förderantrag mit den benötigten Unterlagen vorliegt, werden die Kreisgremien mit der Angelegenheit befasst werden.
Das Landratsamt als Kommunalaufsicht ist stets an der Seite der Kommunen unabhängig von der Phase des Projektes und ist bei den weiteren Ausarbeitungen und Konkretisierungen gerne beratend behilflich. Seitens der DLRG wurde der Kommunalaufsicht im Oktober eine Projektskizze übergeben, es wurden zu dieser u.a. in einem ausführlichen Gespräch einige konstruktive Hinweise und Hilfestellungen zur weiteren notwendigen Projektentwicklung aus Sicht der Aufsichtsbehörde gegeben und diese steht auch weiterhin den Kommunen und deren Projektpartnern gerne beratend zur Seite.
Anlagen:
• Schreiben Landrat vom 5. Augist 2025 an die DLRG
• E-Mail-Antwort der Landkreisverwaltung vom 19. September 2025 an die DLRG
Hintergrundinfos:
Kostenrichtwerte Stand 14. Februar 2025
[https://www.stmfh.bayern.de/kommunaler_finanzausgleich/hochbauten/kostenrichtwerte2025.pdf]
Schwimmhalle als Einzelübungsstätte 3.675.100 EUR
(10,00 m x 16,66 m Beckengröße)
Schwimmhalle als Doppelübungsstätte 7.292.100 EUR
(12,50 m x 25,00 m) Beckengröße
