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Pressemitteilung 303 - 2025: Schulwegkostenerstattung - Antragsfrist 31. Oktober 2025


Fahrtkosten zur Schule werden für das Schuljahr 2024/2025 erstattet

Anträge müssen bis spätestens 31. Oktober 2025 beim Landratsamt eingegangen sein

LICHTENFELS (22.09.2025). Das Landratsamt Lichtenfels informiert darüber, dass Schülerinnen und Schüler für das Schuljahr 2024/2025 die Erstattung der Fahrtkosten zur Schule beantragen können.

Wer hat Anspruch?

Eine Fahrtkosten-Erstattung ist möglich für Schülerinnen und Schüler an Gymnasien, Wirtschaftsschulen und Berufsfachschulen ab der Jahrgangsstufe 11, an Fachoberschulen und Berufsoberschulen sowie an Berufsschulen im Teilzeitunterricht.

Was wird erstattet?

Erstattet werden die Kosten, die einen Eigenanteil übersteigen. Der Eigenanteil liegt bei 320 Euro pro Schülerin/Schüler bzw. bei einem Erstattungsanspruch für zwei Schülerinnen/Schüler bei 490 Euro pro Familie.

Für Familien mit drei oder mehr Kindern oder bei einem Bezug von Sozialleistungen wie z.B. Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) oder Bürgergeld (SGB II) entfällt der Eigenanteil. In diesen Fällen ist ein Nachweis (Kontoauszug oder Bescheid) für den Monat August 2024 erforderlich.

Auch Schüler mit dauerhaften Behinderungen, die auf die Beförderung angewiesen sind, erhalten die Fahrtkosten in voller Höhe erstattet.

Grundsätzlich werden nur Kosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel übernommen. Dabei wird nur der jeweils günstigste Tarif erstattet.

Antragstellung

Den erforderlichen Vordruck sowie weitere Informationen gibt es im Internet unter www.lkr-lif.de/5457.

Die Anträge können per Post oder per E-Mail eingesendet werden.

Anträge auf Erstattung müssen bis spätestens 31. Oktober 2025 beim Landratsamt Lichtenfels eingegangen sein. Später eingehende Anträge können aufgrund der gesetzlichen Ausschlussfrist nicht mehr berücksichtigt werden.

Ansprechpartner im Landratsamt ist Herr Simon Welsch, Aufgabenbereich Schülerbeförderung, Telefon: 09571 18-1561, E-Mail: schulweg@landkreis-lichtenfels.de.

303 - 2025_09_22_PM_SChulwegkostenerstattung für das Schuljahr 20242025

Bildunterschrift

Die Kosten für das ÖPNV-Ticket werden in einigen Fällen erstattet.

Foto: Landratsamt Lichtenfels/Simon Welsch

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