Im Zuge des Ausbaus der Kreisstraße LIF 18 im Ortsteil Baiersdorf – Mainecker Straße (Gemeinde Altenkunstadt) wurden im Dezember 2024 zwei neue Haltestellen eingerichtet. Der Landkreis Lichtenfels hat diese zusammen mit der Gemeinde Altenkunstadt, dem neuen VGN-Standard entsprechend, barrierefrei ausgebaut.
Leider kommt es seit dem Abschluss der Arbeiten immer wieder vor, dass Falschparker direkt in oder an der Haltestelle parken, was ein verkehrssichereres Halten der Busse unmöglich macht. Aus diesem Grund verbietet bereits die Straßenverkehrsordnung das Parken im Abstand von 15 Metern vor und hinter einer Haltestelle.
Da es durch die Falschparker zu einem erhöhten Risiko beim Halten des Busses und somit der dort ein- und/oder aussteigenden Kinder und Erwachsenen kommt, bittet das Landratsamt Lichtenfels eindringlich darum, dieses gesetzlich normierte Halteverbot einzuhalten.
Es kam auch in der letzten Zeit vermehrt zu Beschwerden von Eltern, die vor Ort waren und dies beobachtet haben. Zuwiderhandlungen führen zu Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog, die im Rahmen von Anzeigen oder polizeilichen Kontrollen auch entsprechend vollzogen werden.
Die neuen, barrierefrei gestalteten Haltestellen in Baiersdorf – Mainecker Straße werden leider immer wieder unberechtigterweise von Falschparkern blockiert, was ein- und aussteigende Fahrgäste in Gefahr bringt. Die Haltestellen sind, wie im Bild gezeigt, frei zu halten.
Foto: (Landratsamt Lichtenfels/Ramona Uhlisch)