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Pressemitteilung 032-2025: Energieberatung: Förderung zum Heizungstausch auch nach Neuwahlen gültig


Möglicher Regierungswechsel ohne Einfluss auf bereits zugesagte Mittel

LICHTENFELS (06.02.2025). Jüngste Wahlkampf-Äußerungen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) haben für Verunsicherung bei Verbraucherinnen und Verbrauchern gesorgt: Was passiert mit bereits zugesagten Fördermitteln für den Heizungstausch, wenn sich die Regierung ändert? Können noch Anträge gestellt werden? „Eigentümer können beruhigt sein“, sagt Sigrid Goldbrunner, Energieexpertin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Ein Regierungswechsel hätte keinen Einfluss auf bereits zugesagte Förderungen. Die dafür benötigten Bundesmittel sind bereits reserviert.“
 

Gelder können zwei Jahre lang abgerufen werden
Wer sicher sein möchte, dass der eigene Heizungstausch gefördert wird, sollte dennoch möglichst bald einen Antrag einreichen. „Nach der Genehmigung haben Antragssteller zwei Jahre Zeit, die bewilligte Förderung abzurufen – oder darauf zu verzichten. Es besteht keinerlei Verpflichtung zum Abrufen der Mittel; man kann auch im Nachgang einfach auf die Förderung verzichten“, so Goldbrunner. 
 

Energieberatungstermin im Landkreis Lichtenfels 
Bei Fragen zum Heizungstausch hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt und die Energieexperten beraten anbieterunabhängig und individuell. Wenn nötig, nehmen die Energie-Fachleute auch Vor-Ort-Termine war. Unter der Nummer 09571 / 18 90 50 oder der kostenfreien Hotline 0800 – 809 802 400 ist eine Anmeldung zur Energieberatung möglich. Die Beratungstermine im Überblick:
12.02.25    Rathaus Redwitz
26.02.25    Landratsamt Lichtenfels
12.03.25    Rathaus Weismain
26.03.25    Landratsamt Lichtenfels
09.04.25    Rathaus Altenkunstadt
30.04.25    Landratsamt Lichtenfels
28.05.25    Rathaus I-Stadt Lichtenfels
11.06.25    Flecken 47 Marktzeuln
25.06.25    Landratsamt Lichtenfels
30.07.25    Landratsamt Lichtenfels
27.08.25    Landratsamt Lichtenfels
24.09.25    Landratsamt Lichtenfels
08.10.25    Rathaus Burgkunstadt
29.10.25    Landratsamt Lichtenfels
12.11.25    Bauamt Staffelstein
26.11.25    Landratsamt Lichtenfels
10.12.25    Rathaus Michelau
17.12.25    Landratsamt Lichtenfels 
Mehr Informationen gibt es unter www.lkr-lif.de/energiesparen oder www.verbraucherzentrale-energieberatung.de
Dank der Zusammenarbeit von Landkreis Lichtenfels und der Verbraucherzentrale Bayern ist das komplette Beratungsangebot für die Bürger kostenlos. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.


Bildunterschrift:
Heizungstausch: anbieterunabhängige und individuelle Energieberatung durch Energieexperten der Verbraucherzentrale

Bildquelle: Landratsamt Lichtenfels

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