LICHTENFELS (02.01.2025) Das Landratsamt Lichtenfels weist nochmals darauf hin, dass die Vereinspauschale für das Jahr 2025
bis spätestens 3. März 2025
beantragt werden muss.
Diese Frist ist eine Ausschlussfrist und kann nicht verlängert werden.
Eine Förderung ist für alle Sport- und Schützenvereine möglich, die die allgemeinen Fördervoraussetzungen nach den Sportförderrichtlinien erfüllen.
Dem Antrag sind die im Verein eingesetzten Trainer- und Übungsleiterlizenzen, die in der vom Staatsministerium veröffentlichten Lizenzliste enthalten sind, beizufügen.
Die aktuellen Richtlinien und Ausführungen sowie der Link zur Beantragung der Vereinspauschale können im Internet auf den Seiten des Landratsamtes Lichtenfels unter www.lkr-lif.de/10586 abgerufen werden.
Dort finden Sie auch die Möglichkeit der Online-Antragstellung.
Weitere Auskünfte erteilt das Landratsamt Lichtenfels, Sachgebiet 32, unter der Telefonnummer 09571/18-3320.