LICHTENFELS (25.11.2024). Das Sachgebiet Jugend und Familie am Landratsamt weist darauf hin, dass die Geo-Fischer-Stiftung mit Sitz in Hof geistig und körperlich behinderte Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mittels Zuschüssen zu Heilbehandlungen, speziellen Pflegemaßnahmen oder sonstigen behinderungsbedingten Aufwendungen fördert - soweit die Kosten nicht bereits von Dritten geleistet werden.
Fördervoraussetzung ist darüber hinaus, dass die Kinder und Jugendlichen einen Hauptwohnsitz im Landkreis Lichtenfels haben.
Aktuell können noch verbliebene Stiftungsgelder aus dem Jahr 2024 beantragt werden.
Die Antragsunterlagen können beim Landratsamt Lichtenfels, Sachgebiet Jugend und Familie per E-Mail (jugendamt@landkreis-lichtenfels.de) angefordert werden. Weitere Auskünfte erteilt das Sachgebiet Jugend und Familie auch telefonisch unter 09571/18-4200.