LICHTENFELS (26.09.2024). Das Landratsamt Lichtenfels informiert darüber, dass Schülerinnen und Schüler für das Schuljahr 2023/2024 die Erstattung der Fahrtkosten zur Schule beantragen können.
Wer hat Anspruch?
Eine Fahrtkosten-Erstattung ist möglich für Schülerinnen und Schüler an Gymnasien, Wirtschaftsschulen und Berufsfachschulen ab der Jahrgangsstufe 11, an Fachoberschulen und Berufsoberschulen sowie an Berufsschulen im Teilzeitunterricht.
Was wird erstattet?
Erstattet werden die Kosten, die einen Eigenanteil übersteigen. Dieser Eigenanteil liegt bei 320 Euro pro Schüler bzw. bei maximal 490 Euro pro Familie.
Für Familien mit drei oder mehr Kindern oder bei einem Bezug von Sozialleistungen wie Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) oder Bürgergeld (SGB II) entfällt der Eigenanteil. In diesen Fällen ist ein Nachweis (Kontoauszug oder Bescheid) für den Monat August 2023 erforderlich.
Auch Schüler mit dauerhaften Behinderungen, die auf die Beförderung angewiesen sind, erhalten die Fahrtkosten in voller Höhe erstattet.
Es wird nur der jeweils günstigste Tarif erstattet. Dazu gehören auch Angebote wie das Deutschlandticket oder das 365-Euro-Ticket.
Grundsätzlich werden nur Kosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel übernommen.
Antragstellung
Den erforderlichen Vordruck sowie weitere Informationen gibt es im Internet unter www.lkr-lif.de/5457.
Die Anträge können per Post eingesendet werden an das Landratsamt Lichtenfels, Postfach 13 40, 96203 Lichtenfels.
Anträge auf Erstattung müssen bis spätestens 31. Oktober 2024 beim Landratsamt Lichtenfels eingegangen sein. Später eingehende Anträge können aufgrund der gesetzlichen Ausschlussfrist nicht mehr berücksichtigt werden.
Ansprechpartner im Landratsamt ist Herr Simon Welsch, Aufgabenbereich Schülerbeförderung, Telefon: 09571 18-1561, E-Mail: schulweg@landkreis-lichtenfels.de.
Über den QR-Code steht der notwendige Vordruck zum Download bereit.
Foto: Landratsamt Lichtenfels/Simon Welsch