Lichtenfels (02.08.2024) Ab Montag, den 05.08.2024 ist die von der Stadt Bad Staffelstein initiierte Durchfahrtsmöglichkeit durch Frauendorf wie folgt möglich:
- Aus Richtung Schwabthal kommend in Richtung Krögelhof und Stublang zeitweise von Mo – Do zwischen 18:00 und 6:00 Uhr sowie von Fr 17:00 Uhr bis Mo 6:00 Uhr
- Aus Richtung Stublang kommend in Richtung Krögelhof und umgekehrt ganztägig
- Aus Richtung Stublang oder Krögelhof kommend in Richtung Schwabthal zeitweise von Mo – Do zwischen 18:00 und 6:00 Uhr sowie von Fr 17:00 Uhr bis Mo 6:00 Uhr
Für alle genannten Durchfahrtsmöglichkeiten wird eine ampelgesteuerte Umfahrungsmöglichkeit auf der parallel zur Staatsstraße verlaufenden Ortsstraße eingerichtet.
Diese Regelung gilt zunächst bis 20.09.2024, so dass die Zufahrt für den Schulbus zur Schule zum Schulbeginn gewährleistet ist.
Für Anlieger und Bewohner, die in den kommenden Bauabschnitten das in Frauendorf liegende Zielgrundstück nicht anfahren können, bleibt die Parkmöglichkeit auf dem linken Fahrbahnstreifen der Staatsstraße St2204 vor den Ortseingängen aus Richtung Stublang und Schwabthal kommend bis zum 30.11.2024 erhalten. Die jeweils andere Fahrbahnhälfte ist wegen des Baustellenverkehrs und der ab dem 05.08.2024 wieder möglichen Zu- und Durchfahrt freizuhalten.
Sofern die Zufahrt für die mit der Leerung beauftragten Müllabfuhrunternehmen zu einzelnen Anwesen nicht möglich ist, werden in Absprache mit den Abfuhrunternehmen geeignete Müll-Sammelstellen für die betroffenen Anwohner eingerichtet.
Hinweis:
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die seit 10.06.2024 angeordnete Vollsperrung der Ortsdurchfahrt Frauendorf Folge von baulichen Maßnahmen ist, welche durch die Stadt Bad Staffelstein, die Stadtwerke Lichtenfels und das Staatliche Bauamt Bamberg durchgeführt werden. Sofern Rückfragen zu den baulichen Maßnahmen, der Vollsperrung und der Befahrungsmöglichkeit bestehen, verweisen wir daher an diese. Das Landratsamt informiert lediglich zusätzlich, um die Reichweite der Meldung zu erhöhen. /