LICHTENFELS (19.07.2023). Wie bereits in den Vorjahren auch leidet Oberfranken unter einer außergewöhnlichen Trockenheit. Das Niederschlagsdefizit führt zu sinkenden Grundwasserständen. Größere Fließgewässer weisen sehr niedrige Abflüsse auf, und kleinere Bäche beginnen bereits auszutrocknen. Aufgrund der aktuellen Wetterprognose ist nicht mit einer dauerhaften Verbesserung der Niederschlagssituation zu rechnen.
Abbildung 1: Quelle: www.nid.bayern.de/niederschlag; Stand: 19.07.2023
Das Landratsamt Lichtenfels weist darauf hin, dass in der aktuellen Situation bereits geringfügige Wasserentnahmen aus den Gewässern der Gewässerökologie schaden können. Vor allem in kleinen Gewässern ist schnell die Grenze überschritten, bei der den Lebewesen im und am Gewässer kein oder zu wenig Wasser zum Überleben bleibt und so große Schäden entstehen. Fischsterben oder ein ausgetrocknetes Bachbett können die Folge sein.
Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern im Rahmen des Gemeingebrauchs sind nur innerhalb der engen gesetzlichen Grenzen möglich. Das bedeutet, dass eine geringfügige Wasserentnahme mittels Handschöpfgefäßen nur noch bei größeren Fließgewässern mit ausreichender Wasserführung möglich ist, wobei zu beachten ist, dass jegliche ungenehmigte Einbauten zum Aufstauen des abfließenden Wassers widerrechtlich sind.
Der Eigentümer- und Anliegergebrauch ist aufgrund der bestehenden Einschränkungen in den Wassergesetzen und der andauernden Niedrigwassersituation ab sofort nicht mehr statthaft. Dies gilt auch für Quellen, die Bäche bzw. Flüsse speisen.
Detaillierte Informationen zu der Niedrigwassersituation finden Sie unter www.nid.bayern.de. Hier sind aktuelle Messwerte einzusehen und ebenso wann die Pegelstände wieder steigen. Im Landkreis Lichtenfels gibt es dabei eine Messstation für den Main: in Schwürbitz. Dort weist der Pegel derzeit einen sehr niedrigen Wasserstand aus, ebenso wie an der Messstelle in Kemmern.
Deswegen bittet das Landratsamt zum Schutz der Umwelt und Ökologie dringend um Beachtung der vorgenannten gesetzlichen Regelungen zur Wasserentnahme.