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Einsatz eines privaten Kraftfahrzeuges


Anerkennungsgründe

Die Beförderung auf dem Schulweg erfolgt vorrangig mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Fahrtkosten für die Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges können nur dann übernommen werden, wenn dies notwendig oder insgesamt wirtschaftlicher ist.

Im Regelfall wird ein privates Kraftfahrzeug nur dann anerkannt, wenn für die Beförderung kein öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht. Bei einer anerkannten Benutzung eines privaten Pkw wird eine Wegstreckenentschädigung in Höhe von 0,25 €/ km gewährt.

Die Benutzung des privaten Kraftfahrzeuges kann auch im Falle einer bestimmten Unzumutbarkeit anerkannt werden. Diese liegt vor, wenn bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar lange Wartezeiten in Kauf genommen werden müssten. In diesem Fall werden jedoch nur die Kosten erstattet, wie sie bei Benutzung des öffentlichen Verkehrsmittels anfallen würden.

Die Grenze der Zumutbarkeit wird u. a. dann als überschritten angesehen, wenn sich bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel die regelmäßige Abwesenheit von der Wohnung an drei oder mehr Tagen in der Woche um mehr als zwei Stunden (pro Tag) verlängert. 



Antragstellung

Fahrtkosten für die Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges sind nur dann erstattungsfähig, wenn das Landratsamt die Notwendigkeit für diese Benutzung schriftlich anerkannt hat.

Der Antrag auf Anerkennung der Benutzung des privaten Kraftfahrzeuges ist für jedes Schuljahr neu zu Beginn des Schuljahres zu stellen. In diesem Falle ergeht dann ein schriftlicher Anerkennungs- bzw. Ablehnungsbescheid.

Am Ende des Schuljahres, spätestens jedoch bis 31. Oktober (Ausschlussfrist!), können dann mit dem Erstattungsantrag die entstandenen Fahrtkosten für das vorangegangene Schuljahr geltend gemacht werden. Diese Frist kann vom Landratsamt nicht verlängert werden.

Wir bitten, uns den vollständig ausgefüllten Antragsbogen vorzugsweise per Post oder E-Mail zukommen zu lassen.

Antrag auf Anerkennung Privat-Kfz Antrag auf Anerkennung Privat-Kfz, 362 KB
Antrag auf Fahrtkostenerstattung Privat-Kfz Antrag auf Fahrtkostenerstattung Privat-Kfz, 434 KB

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Herr Welsch
Tel.: 09571/18-1561
Zimmer: 5
Gebäude: Kronacher Straße 13