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Kostenfreier Schulweg; bis Jahrgangsstufe 10


Der Landkreis Lichtenfels gewährt ein kostenfreies Jahresticket (365-Euro-Ticket; im gesamten VGN-Verbund gültig) für Schülerinnen und Schüler an:

  • Realschulen
  • Gymnasien bis einschließlich Jahrgangsstufe 10
  • Berufsfachschulen (Vollzeitunterricht) bis einschließlich Jahrgangsstufe 10
  • Berufsschulen (Vollzeitunterricht - Berufsgrundschuljahr, Berufsvorbereitungsjahr)
  • Wirtschaftsschulen bis einschließlich Jahrgangsstufe 10


Voraussetzung dafür ist, dass die nächstgelegene Schule (= die Schule, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand zu erreichen ist) besucht wird und

  • der Schulweg (einfach) länger als 3 km ist oder
  • der Schulweg besonders gefährlich oder beschwerlich ist oder
  • eine dauernde Behinderung die Beförderung erfordert.

Wenn die Voraussetzungen für eine kostenfreie Fahrkarte nicht erfüllt sind, können Sie das 365-Euro-Ticket selbst erwerben.

Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 11 haben einen Anspruch auf Erstattung der Beförderungskosten, siehe Fahrtkostenerstattung.


Antragstellung

Die Antragstellung ist digital möglich. Sie haben folgende Möglichkeiten:

  • mit dem Vordruck „Erfassungsbogen" (in den Schulen sowie nachfolgend erhältlich) oder
  • bei der Online-Schulanmeldung den Antrag auf Kostenfreiheit des Schulwegs mit erstellen lassen (Zugang über die jeweilige Schul-Website) oder
  • online über SchulantragOnline (nur Beförderungsantrag, ohne Schulanmeldung)

Erfassungsbogen 5. bis 10. Klasse, SJ 23-24 Erfassungsbogen 5. bis 10. Klasse, SJ 23-24, 1208 KB
Erfassungsbogen 5. bis 10. Klasse, SJ 24-25 Erfassungsbogen 5. bis 10. Klasse, SJ 24-25, 1208 KB

Da es zu Schuljahresbeginn zu einem erhöhten Aufkommen an Anträgen kommt, bitten wir Sie, diese möglichst frühzeitig zu stellen. Die Fahrkarten werden am ersten Schultag direkt in der Schule ausgegeben.


Fahrkarte

Um mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren, benötigen die Schülerinnen und Schüler einen gültigen Verbundpass und die jeweils aktuelle Wertmarke. Nur wenn beides vorhanden ist, gilt dies als Fahrausweis. 

Der Verbundpass kann von den Schülerinnen und Schülern nur selbst beantragt werden. Dies ist möglich bei den Busunternehmen Deuber, Kaiser, OVF sowie bei den Stadtwerken Lichtenfels, im Rathaus Lichtenfels oder im DB Reisezentrum am Bahnhof Lichtenfels. Bestellformulare sind entweder nachfolgend oder in den Schulen erhältlich.

Bestellschein Verbundpass Bestellschein Verbundpass, 3976 KB

Die Wertmarken werden den Schülerinnen und Schülern am ersten Schultag in der Schule ausgehändigt. Dabei handelt es sich grundsätzlich um ein 365-Euro-Ticket VGN.

Dieses Ticket gilt im gesamten Verbundgebiet des VGN und kann sowohl während der Schulzeit als auch in der Freizeit und in den Ferien beliebig oft genutzt werden. 

Das Ticket gilt vom 1. September bis 31. August des Folgejahres und besteht aus 12 Monatsabschnitten.

Weitere Hinweise erhalten Sie auf der Website des VGN.

Der Fahrausweis ist bei jeder Fahrt mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Ohne diesen Nachweis besteht kein Anspruch auf Beförderung. Die Verkehrsbetriebe sind, wenn der Fahrausweis nicht vorgezeigt wird, gesetzlich berechtigt, für die Fahrt den entsprechenden Fahrpreis zu verlangen bzw. bei Verweigerung der Zahlung den Fahrgast von der Beförderung auszuschließen.


Verlust der Fahrkarte

Verlorene Wertmarken des 365-Euro-Tickets werden nicht ersetzt. Sollte der Verbundpass verloren gehen, ist eine kostenfreie Ersatzausstellung mit diesem Vordruck möglich.

Beim Verlust eines Deutschlandtickets nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Landratsamt auf. Sie erhalten anschließend einen neuen Abrufcode.


Fahrpläne

Die Fahrpläne aller Linien sind im Internet unter www.vgn.de abrufbar. 

Die App „VGN Fahrplan und Tickets“ liefert ebenfalls einen Überblick über alle Verbindungen, inklusive Echtzeitdaten wie Baustellen oder Verspätungen.


Kontakt

Sie haben Fragen zur Antragstellung oder möchten persönlichen Kontakt mit den zuständigen Mitarbeitern? Dann kontaktieren Sie uns per E-Mail unter schulweg@landkreis-lichtenfels.de. Auch telefonisch sind wir gerne für Sie da.

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Herr Welsch
Tel.: 09571/18-1561
Zimmer: 5
Gebäude: Kronacher Straße 13