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Kostenfreier Schulweg


Beförderungsanspruch

Es besteht ein Beförderungsanspruch für Schülerinnen und Schüler an

  • Realschulen
  • Gymnasien bis einschließlich Jahrgangsstufe 10
  • Berufsfachschulen (Vollzeitunterricht) bis einschließlich Jahrgangsstufe 10
  • Berufsschulen (Vollzeitunterricht - Berufsgrundschuljahr, Berufsvorbereitungsjahr)
  • Wirtschaftsschulen bis einschließlich Jahrgangsstufe 10


zur nächstgelegenen Schule (= die Schule, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand zu erreichen ist),

  • wenn der Schulweg (einfach) länger als 3 km ist oder
  • wenn der Schulweg besonders gefährlich oder beschwerlich ist oder
  • wenn eine dauernde Behinderung die Beförderung erfordert.


Hinweis zur nächstgelegenen Schule:
Wenn eine andere als die nächstgelegene Schule besucht wird, können die Beförderungskosten nicht übernommen werden. Wir weisen darauf hin, dass eine Teilübernahme bis zur Höhe der Kosten, die beim Besuch der nächstgelegenen Schule entstanden wären (sog. fiktive Kosten), nicht möglich ist.

Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 11 haben einen Anspruch auf Erstattung der Beförderungskosten, siehe Fahrtkostenerstattung.

Die Beförderung erfolgt mit Zügen und Bussen des öffentlichen Personennahverkehrs.

Bei Fragen zur Beförderung von Grund- und Mittelschülern sind die jeweiligen Gemeinden oder Schulverbände die richtigen Ansprechpartner.

Achtung:
Alle Schülerinnen und Schüler haben den vom Landratsamt Lichtenfels ausgegebenen Fahrausweis zu jeder Fahrt bei sich zu führen und auf Verlangen beim Verkehrsunternehmen vorzuzeigen. Ohne diesen Nachweis besteht kein Anspruch auf Beförderung durch den Verkehrsunternehmer. Die Verkehrsbetriebe sind, wenn der Fahrausweis nicht vorgezeigt wird, gesetzlich berechtigt, für die Fahrt den entsprechenden Fahrpreis zu verlangen bzw. bei Verweigerung der Zahlung den Fahrgast von der Beförderung auszuschließen.


Antragstellung

Sie haben folgende Möglichkeiten, einen Antrag zu stellen:

  • mit dem Vordruck „Erfassungsbogen" (in den Schulen sowie nachfolgend erhältlich) oder
  • bei der Online-Schulanmeldung den Antrag auf Kostenfreiheit des Schulwegs mit erstellen lassen (Zugang über die jeweilige Schul-Website) oder
  • online über SchulantragOnline (nur Beförderungsantrag, ohne Schulanmeldung)

Erfassungsbogen 5. bis 10. Klasse, SJ 22-23 Erfassungsbogen 5. bis 10. Klasse, SJ 22-23, 376 KB
Erfassungsbogen 5. bis 10. Klasse, SJ 23-24 Erfassungsbogen 5. bis 10. Klasse, SJ 23-24, 1208 KB

Da es zu Schuljahresbeginn zu einem erhöhten Aufkommen an Anträgen kommt, bitten wir Sie, diese möglichst frühzeitig zu stellen. Die Fahrkarten werden am ersten Schultag direkt in der Schule ausgegeben.



Verlust der Fahrkarte

VGN: kein Ersatz der Wertmarken bei Verlust!

"Nicht-VGN" (DB und OVF in „Nicht-VGN-Gebiet" z. B. Kronach, Coburg): Verlustmeldung an das Landratsamt, Ersatzkartengebühr DB 36,00 € / OVF 30,00 €



Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN)

Für die Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln im VGN-Raum benötigen die Schülerinnen und Schüler einen gültigen Verbundpass und die jeweils aktuelle Wertmarke. Erst beide zusammen ergeben den gültigen VGN-Fahrausweis.

Der Verbundpass kann von den Schülerinnen und Schülern nur selbst bei den Verkehrsunternehmen (Deuber, Kaiser-Reisen, Stadtwerke Lichtenfels, DB und OVF) beantragt werden. Entsprechende Bestellformulare sind nachfolgend, in den Schulen oder bei den Verkehrsunternehmen erhältlich.

Schülerinnen und Schüler, die Schulen in Coburg, Kronach und Kulmbach besuchen (und dabei nur mit dem Zug fahren), benötigen keinen Verbundpass.

Die Wertmarken werden den Schülerinnen und Schülern am ersten Schultag über die Schulen ausgehändigt.

Bestellschein Verbundpass Bestellschein Verbundpass, 97 KB
Informationsblatt VGN 'Infos zum Schulstart' Informationsblatt VGN "Infos zum Schulstart", 175 KB


365-Euro-Ticket VGN

Das 365-Euro-Ticket VGN für Schüler/innen und Auszubildende gilt (unabhängig von der im Verbundpass eingetragenen Zone) im gesamten Verbundgebiet des VGN und kann auch in der Freizeit und in den Ferien beliebig oft genutzt werden.

Schülerinnen und Schüler mit Beförderungsanspruch, die ihre Monatswertmarken im Rahmen der Kostenfreiheit des Schulwegs erhalten, bekommen automatisch das verbundweit gültige 365-Euro-Ticket ausgehändigt. Das Ticket gilt vom 1. September bis 31. August des Folgejahres und wird als Jahresticket mit 12 Monatsabschnitten ausgegeben.

Weitere Hinweise erhalten Sie auf der Website des VGN.

Broschüre VGN 'Tickets für Schüler/innen und Azubis' Broschüre VGN "Tickets für Schüler/innen und Azubis", 1223 KB

Fahrpläne

Die aktuellen Fahrpläne der Verkehrsmittel können Sie unter Fahrpläne und Liniennetz einsehen.

Die Informationen auf dieser Seite stehen Ihnen hier als PDF-Dokument zum Download bereit:

Infoblatt Beförderungspflicht Infoblatt Beförderungspflicht, 1056 KB

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Herr Welsch
Tel.: 09571/18-1561
Zimmer: 5
Gebäude: Kronacher Straße 13