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Kostenfreier Schulweg


Beförderungsanspruch

Es besteht ein Beförderungsanspruch für Schülerinnen und Schüler an

  • Realschulen
  • Gymnasien bis einschließlich Jahrgangsstufe 10
  • Berufsfachschulen (Vollzeitunterricht) bis einschließlich Jahrgangsstufe 10
  • Berufsschulen (Vollzeitunterricht - Berufsgrundschuljahr, Berufsvorbereitungsjahr)
  • Wirtschaftsschulen bis einschließlich Jahrgangsstufe 10


zur nächstgelegenen Schule (= die Schule, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand zu erreichen ist),

  • wenn der Schulweg (einfach) länger als 3 km ist oder
  • wenn der Schulweg besonders gefährlich oder beschwerlich ist oder
  • wenn eine dauernde Behinderung die Beförderung erfordert.


Hinweis zur nächstgelegenen Schule:
Wenn eine andere als die nächstgelegene Schule besucht wird, können die Beförderungskosten nicht übernommen werden. Wir weisen darauf hin, dass eine Teilübernahme bis zur Höhe der Kosten, die beim Besuch der nächstgelegenen Schule entstanden wären (sog. fiktive Kosten), nicht möglich ist.

Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 11 haben einen Anspruch auf Erstattung der Beförderungskosten, siehe Fahrtkostenerstattung.

Die Beförderung erfolgt mit Zügen und Bussen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).

Bei Fragen zur Beförderung von Grund- und Mittelschülern sind die jeweiligen Gemeinden oder Schulverbände die richtigen Ansprechpartner.


Antragstellung

Sie haben folgende Möglichkeiten, einen Antrag zu stellen:

  • mit dem Vordruck „Erfassungsbogen" (in den Schulen sowie nachfolgend erhältlich) oder
  • bei der Online-Schulanmeldung den Antrag auf Kostenfreiheit des Schulwegs mit erstellen lassen (Zugang über die jeweilige Schul-Website) oder
  • online über SchulantragOnline (nur Beförderungsantrag, ohne Schulanmeldung)

Erfassungsbogen 5. bis 10. Klasse, SJ 22-23 Erfassungsbogen 5. bis 10. Klasse, SJ 22-23, 376 KB
Erfassungsbogen 5. bis 10. Klasse, SJ 23-24 Erfassungsbogen 5. bis 10. Klasse, SJ 23-24, 1208 KB

Da es zu Schuljahresbeginn zu einem erhöhten Aufkommen an Anträgen kommt, bitten wir Sie, diese möglichst frühzeitig zu stellen. Die Fahrkarten werden am ersten Schultag direkt in der Schule ausgegeben.


Fahrkarte

Für die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln benötigen die Schülerinnen und Schüler einen gültigen Verbundpass und die jeweils aktuelle Wertmarke. Erst beide zusammen ergeben den gültigen Fahrausweis.

Der Verbundpass kann von den Schülerinnen und Schülern nur selbst beantragt werden. Dies ist möglich bei den Busunternehmen Deuber, Kaiser, OVF sowie bei den Stadtwerken Lichtenfels, im Rathaus Lichtenfels oder im DB Reisezentrum am Bahnhof Lichtenfels. Entsprechende Bestellformulare sind nachfolgend oder in den Schulen erhältlich.

Bestellschein Verbundpass Bestellschein Verbundpass, 3976 KB

Die Wertmarken werden den Schülerinnen und Schülern am ersten Schultag in der Schule ausgehändigt. Dabei handelt es sich grundsätzlich um ein 365-Euro-Ticket VGN.

Das 365-Euro-Ticket VGN gilt (unabhängig von der im Verbundpass eingetragenen Zone) im gesamten Verbundgebiet des VGN und kann auch in der Freizeit und in den Ferien beliebig oft genutzt werden.

Das Ticket gilt vom 1. September bis 31. August des Folgejahres und besteht aus 12 Monatsabschnitten.

Weitere Hinweise erhalten Sie auf der Website des VGN.

Der Fahrausweis ist bei jeder Fahrt mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Ohne diesen Nachweis besteht kein Anspruch auf Beförderung. Die Verkehrsbetriebe sind, wenn der Fahrausweis nicht vorgezeigt wird, gesetzlich berechtigt, für die Fahrt den entsprechenden Fahrpreis zu verlangen bzw. bei Verweigerung der Zahlung den Fahrgast von der Beförderung auszuschließen.


Verlust der Fahrkarte

VGN: Verlorene Wertmarken werden nicht ersetzt. Sollte der Verbundpass verloren gehen, ist eine kostenfreie Ersatzausstellung mit diesem Vordruck möglich.

"Nicht-VGN" (DB und OVF in „Nicht-VGN-Gebiet"): Verlustmeldung an das Landratsamt, Ersatzkartengebühr DB 36,00 € / OVF 30,00 €


Fahrpläne

Die aktuellen Fahrpläne und Verbindung der Verkehrsmittel können Sie auf der Website des VGN einsehen. Nutzen Sie hierfür einfach die Verbindungssuche im grünen Kasten.

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Herr Welsch
Tel.: 09571/18-1561
Zimmer: 5
Gebäude: Kronacher Straße 13