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Schülerbeförderung im Landkreis Lichtenfels – Alle wichtigen Informationen


Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

der Schulweg ist ein wichtiger Bestandteil des Bildungsweges und trägt maßgeblich zur Entwicklung von Selbstständigkeit, Sozialverhalten und Orientierungssinn Ihrer Kinder bei. Um diesen sicher und komfortabel zu gestalten, möchten wir Ihnen hiermit eine Übersicht über die Schülerbeförderung im Landkreis Lichtenfels geben.


1. Überblick

Im Landkreis Lichtenfels ist der Schülerverkehr vollständig in den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) integriert. Die Buslinien sind Teil des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg (VGN), was zahlreiche Vorteile und ein erweitertes Angebot für Schülerinnen und Schüler mit sich bringt.

Unser Ziel ist es, den Schulweg möglichst sicher zu gestalten. Bitte beachten Sie, dass eine „Sitzplatzgarantie“ nicht besteht: Ein Bus verfügt in der Regel über ca. 40 Sitz- und 60 Stehplätze. Zu Beginn des Schuljahres bieten wir ein Sicherheitstraining für die neuen Fünftklässler an, um die Sicherheit auf dem Schulweg zu erhöhen.

Die Fahrpläne aller Linien sind im Internet unter vgn.de zu finden. Die App „VGN Fahrplan und Tickets“ liefert ebenfalls einen Überblick über alle Verbindungen, inklusive Echtzeitdaten wie Verspätungen.


2. Die wichtigsten Schritte

Verbundpass + Wertmarke = gültiger Fahrausweis

a) VGN-Verbundpass

Der VGN-Verbundpass bildet die Grundlage. Dieser Pass kann kostenfrei bestellt werden unter smaxi.vgn.de.

Bitte beachten Sie:

  • Die eigenständige Registrierung ist erst ab dem 16. Geburtstag möglich. Unter 16? Dann müssen sich die Eltern registrieren.
  • Es muss immer ein Lichtbild hochgeladen werden.
  • Da über das Portal verschiedene Anträge gestellt werden können: Unbedingt „Antrag auf Verbundpass" auswählen!
  • Schülerinnen und Schüler, die älter als 14 Jahre sind, müssen diesen Schulnachweis ausgefüllt hochladen:
Nachweisformular 365-Euro-Ticket Nachweisformular 365-Euro-Ticket, 120 KB

Nach erfolgreicher Antragstellung kann der Verbundpass ausgedruckt werden. Er muss jährlich neu bestellt werden.

b) 365-Euro-Ticket

Zusätzlich zum Verbundpass wird eine Wertmarke benötigt. Das 365-Euro-Ticket ermöglicht uneingeschränkte Fahrten im gesamten VGN-Gebiet – auch in der Freizeit.

Schülerinnen und Schüler bis Jahrgangsstufe 10

Der Landkreis übernimmt die Kosten für das 365-Euro-Ticket für Schülerinnen und Schüler an Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen, Wirtschaftsschulen und Berufsschulen. Voraussetzung dafür ist in der Regel, dass der Schulweg länger als 3 km ist.

Die Antragstellung ist möglich unter www.schulantrag.de. Die Schulen lassen diesen Antrag oftmals direkt bei der Schul-Anmeldung mit ausfüllen. Einmal in der 5. Klasse beantragt, ist bis zur 10. Klasse kein erneuter Antrag mehr notwendig (außer z. B. bei Umzug).

Wird der Antrag bewilligt, erhält Ihr Sohn/Ihre Tochter das 365-Euro-Ticket als Papierticket am ersten Schultag in der Schule. Sollten die Gründe für eine Kostenübernahme nicht vorliegen, erhalten Sie schriftlich Bescheid.

Weitere Informationen erhalten Sie unter Kostenfreier Schulweg; bis Jahrgangsstufe 10.

Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 11

a) Familien mit Kindergeldanspruch für drei oder mehr Kinder und Familien mit einem Anspruch auf Bürgergeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt

Der Landkreis Lichtenfels übernimmt die Kosten direkt, ohne dass die Familien in Vorleistung gehen müssen. Begünstigt sind Schülerinnen und Schüler an Gymnasien, Berufsfachschulen, Wirtschaftsschulen und Berufsschulen, jeweils ab Jahrgangsstufe 11. Voraussetzung dafür ist in der Regel, dass der Schulweg länger als 3 km ist.

Die Antragstellung erfolgt zum Beginn des Schuljahres mit diesem Vordruck: Erfassungsbogen ab 11. Klasse, SJ 24-25

Bitte fügen Sie einen Nachweis (z. B. Kontoauszug oder Bescheid) für den Monat August 2024 bei.

Wird der Antrag bewilligt, erhält Ihr Sohn/Ihre Tochter das 365-Euro-Ticket als Papierticket am ersten Schultag in der Schule. Sollten die Gründe für eine Kostenübernahme nicht vorliegen, erhalten Sie schriftlich Bescheid.

Weitere Informationen erhalten Sie unter Fahrtkostenerstattung; ab Jahrgangsstufe 11.

b) Sonstige Fälle

Das 365-Euro-Ticket kann selbst erworben werden. Dies ist über die VGN-App oder online möglich.

Am Ende des Schuljahres können Sie die Teilerstattung der Kosten beantragen. Diese ist möglich für Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 11 an Gymnasien, Berufsfachschulen, Wirtschaftsschulen, Fachoberschulen, Berufsoberschulen und Berufsschulen. Voraussetzung dafür ist in der Regel, dass der Schulweg länger als 3 km ist.

Der Erstattungsbetrag beträgt im Regelfall 45 Euro pro Schülerin bzw. Schüler.

Die Antragstellung erfolgt am Ende des Schuljahres mit diesem Vordruck: Antrag auf Fahrtkostenerstattung ÖPNV

Weitere Informationen erhalten Sie unter Fahrtkostenerstattung; ab Jahrgangsstufe 11.

Selbstzahler

In Fällen, in denen der Schulweg kürzer als 3 km ist oder eine nicht nächstgelegene Schule besucht wird, müssen die Kosten vollständig selbst getragen werden. Sie können dann das Ticket selbst erwerben über die VGN-App oder online.


3. Alternative: Bayerisches Ermäßigungsticket

Für Schülerinnen und Schüler an Berufsschulen und Berufsfachschulen sowie Auszubildende gibt es das Bayerische Ermäßigungsticket, ein vergünstigtes Deutschlandticket zum Preis von 38 Euro monatlich. Schülerinnen und Schüler an Berufsschulen und Berufsfachschulen, die einen Anspruch auf eine kostenlose Fahrkarte vom Landkreis Lichtenfels haben, erhalten das Bayerische Ermäßigungsticket anstelle des 365-Euro-Tickets. Die Zusendung erfolgt digital per E-Mail. Wird das Bayerische Ermäßigungsticket genutzt, ist ein VGN-Verbundpass nicht nötig.


4. Kontakt und rechtlicher Hinweis

Sie haben Fragen zur Antragstellung oder möchten persönlichen Kontakt mit den zuständigen Mitarbeitern? Dann kontaktieren Sie uns per E-Mail unter schulweg@landkreis-lichtenfels.de. Auch telefonisch sind wir gerne für Sie da.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Hinweisen lediglich um eine unverbindliche Information ohne jede Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit handelt. Die Rechtsgrundlagen sind das Schulwegkostenfreiheitsgesetz und die Schülerbeförderungsverordnung.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern eine angenehme und sichere Fahrt!

Ihr

Landratsamt Lichtenfels

Ansprechpartner / Kontakt

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Herr Welsch
Tel.: 09571/18-1561
Zimmer: 5
Gebäude: Kronacher Straße 13