Liebe Fahrgäste,
seit Samstag, den 2. Juli 2022 gelten neue Regelungen zur Maskenpflicht im ÖPNV.
In Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs in Bayern gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
Ausnahmen von der Maskenpflicht sind in § 2 Abs. 3 der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) geregelt.
Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Maskenpflicht befreit.
Die Verkehrsunternehmen können Fahrgäste ohne entsprechende Maske von der Beförderung ausschließen.
Wo immer möglich, halten Sie bitte möglichst große Abstände zueinander, und verteilen Sie sich im gesamten Fahrzeug.
Schützen Sie sich und andere und bleiben Sie gesund! Danke für Ihre Mithilfe!