Seit Montag, 18. Januar 2021, gilt in den öffentlichen Verkehrsmitteln des Nahverkehrs und den dazugehörigen Einrichtungen im Freistaat Bayern die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder einer Maske mit vergleichbarer Schutzwirkung. Die wichtigsten Antworten dazu finden Sie hier: Wir alle mit Maske!
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