Unter einem Energienutzungsplan (ENP) versteht man ein informelles Planungsinstrument für kommunale Gebietskörperschaften zum Thema Energie. Vergleichbar dem Grundgedanken des Flächennutzungsplans in der Bauleitplanung, zeigt der Energienutzungsplan, bevorzugt interkommunal, ganzheitliche energetische Planungsziele auf. So sind im Rahmen eines Energienutzungsplans ausgearbeitete Maßnahmenvorschläge hinsichtlich Energieeinsparung und dem Ausbau erneuerbarer Energien zu erstellen. Ergebnis der Planungen sollen anbieterneutrale Maßnahmenvorschläge sein. Der ENP bildet damit die Basis, um Maßnahmen zur Energieeinsparung, Energieeffizienz und zur Umstellung auf erneuerbare Energien zu koordinieren und synergetisch aufeinander abzustimmen. Er liefert somit eine umsetzungskoordinierte Bedienungsanleitung für die lokale Energiewende. Der Landkreis Lichtenfels hat sich dem Ziel für ein Klimaneutrales Bayern angeschlossen, bis zum Jahr 2040 klimaneutral zu werden. Hierbei soll der ENP als Instrument und als Aktualisierung des Datenbestands seit dem Klimaschutzkonzept 2012/2013 dienen. Der ENP soll den Ist-Zustand, die Potentiale und daraus entwickelte kommunenspezifische Maßnahmen aufzeigen. Hierbei soll er einen Betrachtungszeitraum bis 2040 umfassen und im Rahmen einer Meilensteinplanung die Potenziale von Energieeinsparung und Erzeugung zusätzlich in den Jahren 2030 und 2035 abbilden. Es handelt sich zudem um einen landkreisweiten ENP, d.h. für den Landkreis und seine 11 Städte, Märkte und Gemeinden. Der Projektauftraggeber ist der Landkreis Lichtenfels.
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Angebotsabgabe bis 27.03.23, 10 Uhr