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Jugendschutz - Was ist das?


 

Jugendschutz - Was ist das?

 

Unter dem Begriff Jugendschutz lassen sich alle Maßnahmen zusammenfassen, die Kinder und Jugendliche vor negativen Einflüssen auf ihre körperliche und seelische Gesundheit bewahren sollen. Der Jugendschutz wird in der Regel in drei Bereiche gegliedert:

  • Gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz
  • Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
  • Struktureller Kinder- und Jugendschutz

Weitere Informationen:

http://www.blja.bayern.de/schutz/jugendschutz/index.php

 

 Der Gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz

Die Grundlagen des gesetzlichen Jugendschutzes finden sich im Jugendschutzgesetz (JuSchG) und Jugendarbeitsschutzgesetz (JarbSchG).

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG)

Das Gesetz geht davon aus, dass Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit verschiedenen Gefährdungen ausgesetzt sind. Durch die Schaffung von Normen, die sich in erster Linie an Veranstalter und Gewerbetreibende richten, sollen ungünstige Einflussfaktoren auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen weitgehend ausgeschaltet werden. Folgende Tatbestände sind geregelt:

Jugendschutz in der Öffentlichkeit

•der Aufenthalt in Gaststätten § 4

•die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen § 5

•die Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen, Glücksspiele § 6

•der Aufenthalt bei jugendgefährdenden Veranstaltungen bzw. an jugendgefährdenden Orten §§ 7, 8

•Abgabe und Verzehr von Alkohol § 9

•das Rauchen in der Öffentlichkeit § 10

Jugendschutz im Bereich der Medien

•die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen § 11

•Bildträger mit Filmen oder Spielen § 12

•Bildschirmspielgeräte § 13

•Kennzeichnung von Filmen und Film- und Spielprogrammen § 14

•Jugendgefährdende Trägermedien § 15.

Weitere Informationen:

http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/index.html

 

Jugendschutz in Medien wird darüber hinaus durch den Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien – JMStV geregelt. Diesem liegt die Annahme zugrunde, dass von Medien im weitesten Sinne Gefahren für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ausgehen können. Um einen präventiven Schutz dieses Personenkreises sicherzustellen, werden jugendgefährdende Medien Abgabe-, Verbreitungs- und Werbeverboten unterworfen. Zu den Medien gehören nicht nur Zeitschriften oder Bücher, sondern auch Videofilme, Computerspiele, Musik-CD's usw.

Jugendgefährdend sind vor allem unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende sowie den Krieg verherrlichende Medien. Solche Medien können auf Antrag in eine Liste aufgenommen und indiziert werden. Zuständig ist hierfür die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften in Köln. Die Indizierung hat zur Folge, dass die betroffenen Medien Kinder und Jugendlichen nicht mehr angeboten, überlassen oder zugänglich gemacht werden dürfen. Sie dürfen auch nicht an einem Ort, der Kindern und Jugendlichen zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, ausgestellt, angeschlagen, vorgeführt oder sonst zugänglich gemacht werden. Das öffentliche Anbieten oder Ankündigen derartiger Medien ist untersagt.

 

Jugendarbeitsschutzgesetz (JarbSchG)

Das Jugendarbeitsschutzgesetz versucht gesundheitliche Gefährdungen zu verhindern, die sich aus der Eingliederung von Jugendlichen in den Arbeitsprozess ergeben können. Zuständig für den Jugendarbeitsschutz sind die Gewerbeaufsichtsämter. Für den Landkreis Lichtenfels ist dies das:

Gewerbeaufsichtsamt Coburg

Oberer Bürglaß 34

96450 Coburg

Telefon: 09561/7419-0

Fax-Nr.: 09561/7419-190.

Weitere Informationen:

http://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/

 

Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz soll junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen. Zusätzlich soll er Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Durch geeignete Maßnahmen soll bei den jungen Menschen ein Verhalten gefördert werden, das sie unempfänglich gegenüber Gefährdungen macht oder sie zu einem verantwortungsvollen Umgang mit den verschiedenen Gefahrenquellen befähigt.

Zum erzieherischen Kinder- und Jugendschutz gehören insbesondere: Suchtgefährdung durch legale und illegale Drogen, Medien, neue Technologien (Computerspiele), Sekten, destruktive Kulte, Psychogruppen, Aids, Gewaltbereitschaft und politischer Extremismus, Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen.

 

Struktureller Kinder- und Jugendschutz

Nach § 1 Abs. 3 Sozialgesetzbuch VIII soll die Jugendhilfe dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. Der strukturelle Kinder- und Jugendschutz versucht auf gesellschaftliche Entwicklungen und auf vorhandene bzw. neu entstehende Strukturen, insbesondere in den Bereichen Verkehr oder Wohnungswesen positiv Einfluss zu nehmen. Deshalb soll z.B. auch die Jugendhilfe in den Bereichen der Bauleitplanung beteiligt werden.

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Herr Gernlein
Tel.: 09571/18-4205
Zimmer: 301
Gebäude: Kronacher Str. 30
Frau Lang
Tel.: 09571/18-4225
Zimmer: E61
Gebäude: Kronacher Str. 30
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