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Informationen zur Zulassung von Transportunternehmern


Informationen zur Zulassung von Transportunternehmern nach Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport

Im Januar 2007 ist die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport in Kraft getreten.

Nach dieser Verordnung benötigt, wer lebende Wirbeltiere über eine Strecke von mehr als 65 Kilometern transportiert, eine behördliche Zulassung. Dies gilt sowohl für Viehhändler als auch für Landwirte.

Ausgenommen sind jedoch

  • der Transport von Wirbeltieren, der nicht in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit steht, sowie
  • der Transport von Tieren, der unter Anleitung eines Tierarztes unmittelbar in bzw. aus einer Tierarztpraxis oder Tierklinik erfolgt.

Die Transporte werden in zwei Kategorien unterschieden:

  • Transporte mit einer Dauer von bis zu 8 Stunden (Typ 1)

Für diese ist eine Zulassung nach Art. 10 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1/2005 erforderlich.

  • Transporte mit einer Dauer von über 8 Stunden (Typ 2)

Für diese ist eine Zulassung nach Art. 11 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1/2006 und eine Zulassung für Straßentransportmittel nach Art. 18 Abs. 2 (bzw. Art. 19 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 1/2005 bei Tiertransportschiffen) erforderlich.


Voraussetzungen für die Erteilung der Zulassung nach Art. 10 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1/2005:

  • Sitz des Antragstellers in dem Mitgliedstaat der EU, in dem der Antrag gestellt wird
  • Nachweis über ausreichend und geeignetes Personal sowie über ausreichend und angemessene Ausrüstungen und Verfahren, um der VO (EG) Nr. 1/2005 und den zugehörigen Leitlinien nachzukommen
  • Zuverlässigkeit

Voraussetzungen für die Erteilung der Zulassung nach Art. 11 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1/2005:

  • Sitz des Antragstellers in dem Mitgliedstaat der EU, in dem der Antrag gestellt wird
  • Nachweis über ausreichend und geeignetes Personal sowie über ausreichend und angemessene Ausrüstungen und Verfahren, um der VO (EG) Nr. 1/2005 und den zugehörigen Leitlinien nachzukommen
  • Zuverlässigkeit
  • Gültige Zulassungsnachweise gemäß Art. 18 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 1/2005 für sämtliche Straßentransportmittel, die für lange Beförderungen eingesetzt werden sollen
  • Nachweis des Einsatzes von Navigationssystemen (ab 01.01.2007 bei zum ersten Mal eingesetzten Straßentransportmitteln, ab 01.01.2009 bei sämtlichen Straßentransportmitteln)
  • Notfallpläne, die in dringenden Fällen zum Tragen kommen

Die Zulassungen werden für die Dauer von maximal fünf Jahren erteilt.

Darüber hinaus dürfen Straßenfahrzeuge, auf denen lebende Wirbeltiere transportiert werden, ab dem 05.01.2008 nur von Personen gefahren oder als Betreuer begleitet werden, die über einen Befähigungsnachweis nach Art. 17 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 1/2005 verfügen.

Diese Regelung gilt unabhängig von der Transportdauer.

Bei Transportunternehmern, die bereits eine Sachkundebescheinigung nach der Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV) hatten, gelten die erforderlichen Kenntnisse über den sachkundigen Umgang mit Tieren als vorhanden. Allerdings müssen diese Personen bis zum Jahresende ergänzende Lehrgänge absolvieren, in welchen die neuen Gemeinschaftsvorschriften vermittelt werden. Der Bayer. Vieh- und Fleischhandelsverband, Tumblinger Str. 42, 80337 München, Tel.: 089/765410, bietet entsprechende Veranstaltungen an. Am Ende steht eine Prüfung im Multiple-Choice-Verfahren. Jeder Teilnehmer, der diese Prüfung bestanden hat, erhält eine Bestätigung. Gegen Vorlage dieser Bestätigung und des Sachkundenachweises nach § 13 TierSchTrV kann vom zuständigen Veterinäramt der neue Befähigungsnachweis nach Art. 17 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 1/2005 ausgestellt werden.

Auch die Landwirtschaftlichen Lehranstalten Triesdorf, Markgrafenstr. 12, 91746 Weidenbach, Tel.: 09826/18141, bieten entsprechende Lehrgänge an.

Die bisherigen Sachkundebescheinigungen nach § 13 TierSchTrV verlieren mit Ablauf des 04.01.2008 ihre Gültigkeit.

Zuständig für die Erteilung der Zulassungen und die Ausstellung der Befähigungsnachweise ist die Kreisverwaltungsbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich der Antragsteller seinen Betriebssitz hat.

Antrag Zulassung Transportunternehmer Antrag Zulassung Transportunternehmer, 52 KB

Ansprechpartner / Kontakt

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Herr Dr. Reimann
Tel.: 09571/18-2305
Zimmer: N208
Gebäude: Gabelsbergerstraße 24
Frau Dr. Hammon
Tel.: 09571/18-2300
Zimmer: N209
Gebäude: Gabelsbergerstraße 24