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Regelungen für Schafe und Ziegen


Grundsätzlich sind alle Schafe und Ziegen, die nach dem 31.12.2009 geboren sind und zur Zucht, für den innergemeinschaftlichen Handel oder zur Ausfuhr in Drittländer bestimmt sind, mit zwei Kennzeichen mit der gleichen individuellen Nummer zu kennzeichnen. Eines der beiden Kennzeichen muss ein elektronisches sein, das Andere ist grundsätzlich eine konventionelle Ohrmarke. Diese Ohrmarke ist gelb, schwarz beschriftet und enthält auf dem Dornteil eine Nummer nach folgender Vorgabe:

DE + Tierartenkenncode für Schafe und Ziegen (Ziffern „01“)
+ Bundesland (zweistellig; Bayern „09“) + individuelle Nummer (8stellig)

Das Lochteil bleibt unbeschriftet.
Aus dem Transponder lässt sich dieselbe Nummer auslesen.

Eine Umkennzeichnung von Tieren, die vor dem 01.01.2010 geboren sind, ist nicht erforderlich!

Bei Schafen und Ziegen, die vor der Vollendung des ersten Lebensjahres im Inland geschlachtet werden kann die Kennzeichnung weiterhin aus einer Ohrmarke mit der Betriebsnummer in schwarzer Schrift auf weißem Grund bestehen.

Die neuen Regelungen können Sie auch auf der Internetseite des Landesverbandes Bayerischer Schafhalter e. V. unter http://www.alpinetgheep.com/verbaende.html nachlesen oder herunterladen.

Weiterhin bietet der Landesverband Bayerischer Schafhalter e. V. mehrere PDF-Dateien, wie z. B.

zum Herunterladen an.

Sollten Sie trotzdem noch Fragen zur Schaf- bzw. Ziegenhaltung haben, so können Sie sich gerne unter der Telefonnummer 09571/18-2301 an das Landratsamt Lichtenfels, Sachgebiet Veterinärwesen, wenden.

Meldeformular zur Anmeldung der Schaf- bzw. Ziegenhaltung

Meldung der Schaf-Ziegenhaltung Meldung der Schaf-Ziegenhaltung, 246 KB

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Frau Dr. Hammon
Tel.: 09571/18-2300
Zimmer: N209
Gebäude: Gabelsbergerstraße 24
Herr Dr. Reimann
Tel.: 09571/18-2305
Zimmer: N208
Gebäude: Gabelsbergerstraße 24