Schriftgröße AAA

Themen / Inhalt

Geflügelpest-Aviäre Influenza


Aviäre Influenza (von lat. avis, Vogel), umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoirwirt im wilden Wasservogel hat. Diese Viren treten in zwei Varianten (gering/hochpathogen) und verschiedenen Subtypen (H1-16 in Kombination mit N1-9) auf. Geringpathogene aviäre Influenzaviren (LPAIV) der Subtypen H5 und H7 verursachen bei Hausgeflügel, insbesondere bei Enten und Gänsen, kaum oder nur milde Krankheitssymptome. Allerdings können diese Viren spontan zu einer hochpathogenen Form (hochpathogene aviäre Influenzaviren, HPAIV) mutieren, die sich dann klinisch als Geflügelpest zeigt.

Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen. HPAIV, aber auch einige LPAIV können bei Exposition gegenüber einer hohen Infektionsdosis auch auf den Menschen übertragen werden und dort tödlich verlaufende Erkrankungen auslösen.

Weitere Information finden Sie auf der Homepage des Friedrich-Löffler-Institutes  unter  folgendem Link: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/ .
 

Allgemeinverfügung des Landratsamtes Lichtenfels zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in einem festgelegten Gebiet zu präventiven Zwecken nach der Verordnung (EU) 2016/429 zu Tierseuchen („Tiergesundheitsrecht“) i.V.m. der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) dem Tiergesundheitsgesetz und dem Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz) im Landkreis Lichtenfels vom 10.12.2021:  

2021_12_10_Amtsblatt 2021-47 vom 10.12.2021 2021_12_10_Amtsblatt 2021-47 vom 10.12.2021, 309 KB

Information Probenentnahme AI Wildvogelmonitoring Information Probenentnahme AI Wildvogelmonitoring, 28 KB
Verordnung über besondere Schutzmaßnahmeregeln in kleinen Geflügelhaltungen Verordnung über besondere Schutzmaßnahmeregeln in kleinen Geflügelhaltungen, 25 KB
Merkblatt Nutzgeflügel schützen Merkblatt Nutzgeflügel schützen, 1063 KB
Merkblatt Schutzmaßnahmen gegen AI in Kleinhaltungen November 2016 Merkblatt Schutzmaßnahmen gegen AI in Kleinhaltungen November 2016, 74 KB
Geflügelpest Verordnung 2017 Geflügelpest Verordnung 2017, 194 KB
Register Zu- und Abgänge Geflügel und Besuchen betriebsfremder Personen Register Zu- und Abgänge Geflügel und Besuchen betriebsfremder Personen, 105 KB
Meldung Geflügelhaltung Stand 12.04.2022 Meldung Geflügelhaltung Stand 12.04.2022, 434 KB
Information für Geflügelhalter Information für Geflügelhalter, 29 KB
Antrag auf Zuteilung einer Betriebsnummer Antrag auf Zuteilung einer Betriebsnummer, 283 KB

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Herr Dr. Reimann
Tel.: 09571/18-2305
Zimmer: N208
Gebäude: Gabelsbergerstraße 24
Frau Dr. Hammon
Tel.: 09571/18-2300
Zimmer: N209
Gebäude: Gabelsbergerstraße 24