Registrierung
Gemäß dem EU-Hygienepaket müssen alle Lebensmittelunternehmer bei der zuständigen Behörde (Lebensmittelüberwachung) registriert sein. Hierunter fallen diejenigen, die Lebensmittel regelmäßig und mit einem gewissenen Organisationsgrad in den Verkehr bringen, unabhängig von der Gewinnerzielung. Wichtige Veränderungen der Betriebsstruktur sind der Behörde unaufgefordert zu melden. Das Lebensmittelunternehmen unterliegt lediglich der Anzeigepflicht; es erfolgt eine Hygiene-Abnahme durch die Lebensmittelüberwachung.
EU-Zulassung
Darüber hinaus besteht für gewerbliche Schlachtstätten (selbstschlachtende Metzgereien) grundsätzlich eine EU-Zulassungspflicht. Betriebe, welche mehr als ein Drittel ihrer Produktion außer Haus an den Einzelhandel abgeben, benötigen ebenfalls eine EU-Zulassung (Gemeinschaftsverpflegung, Krankenhausküchen, Metzgereien mit Filialen). Nach Antragsstellung bei, Prüfung und Genehmigung durch die Abteilung Veterinärwesen, wird den Betrieben von der Regierung von Oberfranken eine eigene Identitätsnummer zugewiesen, welche den EU-weiten Handel mit Lebensmitteln tierischer Herkunft ermöglicht.
Sowohl registrierte als auch zugelassene Betriebe werden risikoorientiert überwacht. Im Downloadbereich finden Sie Vordrucke zur Registrierung Ihres Betriebes.
Registrierung Lebensmittelunternehmer, 48 KB |